Berlin, 12.05.2016. Der umstrittene Herbizidwirkstoff Glyphosat soll nach Willen der EU-Kommission für weitere neun Jahre und mit nur wenigen Auflagen zugelassen werden. Voraussichtlich am 19. Mai sollen die EU-Mitgliedsstaaten über eine Zulassungsverlängerung entscheiden. Die Stimme Deutschlands könnte in Brüssel von größter Bedeutung sein. Der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert:
„Die Landwirtschaft muss weg von der Glyphosat-Nadel und kann das auch. 25.000 Bio-Betriebe und eine große Zahl konventioneller Bauern in Deutschland zeigen, wie Pflanzenschutz ohne Glyphosat funktioniert. Bio-Bauern halten Unkräuter mit innovativen Verfahren erfolgreich ohne Risiken für Mensch und Umwelt und ohne externe Kosten im Zaum.
Glyphosat beeinträchtigt die Artenvielfalt und schädigt damit die wichtigste Ressource der Landwirtschaft. Es ist deshalb gut, dass Umweltministerin Hendricks gegen eine Zulassungsverlängerung des Unkrautvernichters stimmt.
Wer für Glyphosat stimmt, torpediert den notwendigen Umbau der Landwirtschaft Richtung Nachhaltigkeit. Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung noch angekündigt, nachhaltige Pflanzenschutzverfahren zu stärken. Ein Votum von Agrarminister Schmidt für die Zulassung des Unkrautvernichters wäre genau das Gegenteil.“
Hintergrund
Der Totalherbizidwirkstoff Glyphosat beseitigt alle grünen Pflanzen und schädigt als Nebenwirkung viele Bodenorganismen und damit die Fruchtbarkeit sowie die Stabilität von Böden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte Glyphosat als ´wahrscheinlich krebserregend´ ein. Die Europäische Chemikalienagentur und die Pestizidexperten der WHO haben ihre Bewertung zu Glyphosat noch nicht abgegeben. Bereits veröffentlichte Gutachten zu Glyphosat zeigen keine eindeutigen Ergebnisse. Heute Abend steht im Bundestag ein Antrag der Fraktion B90/Die Grünen auf der Tagesordnung, in dem sie die Bundesregierung auffordern, bei der Abstimmung in Brüssel mit nein zu stimmen. Die Regierungskoalition plant, den Antrag in die Ausschüsse zu verweisen, womit das Parlament vor der Abstimmung in Brüssel nicht mehr zum Zug käme.