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Pressemitteilung

Aktuelle Glyphosat-Funde in Honig belegen: Totalherbizid darf nicht wieder zugelassen werden

EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis kündigt Zulassungsverlängerung von 18 Monaten an

Berlin, 29.06.2016. Vier Abstimmungsversuche für die Zulassungsverlängerung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat scheiterten im Rat der EU-Mitgliedsstaaten. Jetzt kündigte der EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis eine Verlängerung von 18 Monaten an. Die Entscheidung könnte bereits heute fallen. Der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert:

„Der exzessive Einsatz des Totalherbizids Glyphosat ist ein Dauerverstoß gegen europäisches Pflanzenschutzrecht. Denn dieses erlaubt Herbizide nur dort, wo die Ernte nicht anders und durch vorbeugende Maßnahmen gesichert kann.

Die jüngsten Funde von erheblichen Mengen an Glyphosat im Honig zeigen, dass Glyphosat sogar auf blühende Pflanzen gespritzt wird, womit Bienen geschädigt und Honig kontaminiert wird.

Die EU-Kommission würde mit der Zulassungsverlängerung den notwendigen Umbau der Landwirtschaft Richtung Nachhaltigkeit torpedieren. Glyphosat beeinträchtigt die Artenvielfalt und schädigt damit eine wichtige Ressource der Landwirtschaft.

Über 25.000 Bio-Betriebe und viele konventionelle Landwirte in Deutschland zeigen, dass Landwirtschaft auch ohne Glyphosat funktioniert. Bio-Bauern halten Unkräuter mit innovativen Verfahren erfolgreich ohne Risiko für Mensch und Umwelt und ohne externe Kosten im Zaum.“



Ihr Kontakt zum BÖLW

Peter Röhrig
Geschäftsführender Vorstand

 +49 30 28482-307
presse[at]boelw.de