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Pressemitteilung

EuGH: Generalanwalt gibt Hinweise für Bewertung von neuartiger Gentechnik

BÖLW fordert klare europäische Regelungen und warnt vor nationalen Alleingängen

Berlin, 19.01.2018. Auf Anfrage eines französischen Gerichts an den EuGH hat dessen Generalanwalt am Donnerstag seine Position veröffentlicht. Der Geschäftsführer des Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, kommentiert:

„Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs zeigt, dass man neuartige Gentechnikverfahren wie Crispr-Cas nicht mit klassischer Züchtung gleichsetzen kann. Der Generalanwalt stellt auch klar, dass für die Bewertung der Prozess bedeutsam ist und nicht die Frage, ob am Ende manipuliertes Erbgut im Produkt nachgewiesen werden kann.

Wir appellieren an den EuGH, in seiner Entscheidung die Argumentation des Generalanwalts konsequent weiter zu entwickeln. Und explizit klar zu stellen, dass die neuartigen Gentechnik-Verfahren und ihre Produkte wie die bisherige Gentechnik reguliert werden müssen.

Die kommende Bundesregierung muss auch auf nationaler Ebene sicherstellen, dass das, was Gentechnik ist, auch so geprüft und gekennzeichnet wird. Bevor es keine europäische Entscheidung gibt, wie Crispr und Co rechtlich einzuordnen sind, gehören solche Pflanzen weder auf den Acker noch in den Handel. Denn aus der Natur sind Gentech-Pflanzen nicht rückholbar, im Supermarkt wären sie durch mangelnde Kennzeichnung für die Kunden nicht erkennbar.“

BÖLW-Pressemeldung Welt-Bio-Bewegung fordert Regulierung neuartiger Gentechnik

Pressemeldung zum Schlussantrag Generalanwalt


Hintergrund*
In den vergangenen Jahren wurden neuartige Techniken zur genetischen Manipulation von Pflanzen, aber auch Tieren, entwickelt. Offen ist, ob die so erzeugten Organismen rechtlich als “genetisch verändert“ gelten müssen oder nicht. Die Definition ist dafür entscheidend, ob Pflanzen das Gentechnik-Zulassungsverfahren durchlaufen und als solche gekennzeichnet werden müssen.

Warum ist es den Saatgut-Firmen so wichtig, dass ihre neuen Technologien und Pflanzen nicht als Gentechnik eingestuft werden? Gentechnik ist eine Risikotechnologie. Daher müssen gentechnisch veränderte Organismen in der EU ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen und dann entsprechend gekennzeichnet werden. Darüber hinaus ist der Anbau von Gentechnik-Pflanzen in Europa an Auflagen gekoppelt. So müssen bspw. zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik Abstände eingehalten werden

Es ist also sowohl für die Entwickler der Pflanzen als auch für Landwirte und Verbraucher von entscheidender Bedeutung, ob die mit den neuen Techniken gezüchteten Organismen als Gen-technik eingestuft werden oder nicht. Über die teils komplizierten Details gehen die Meinungen jedoch stark auseinander.

Die EU-Kommission hatte bereits vor einigen Jahren angekündigt, eine rechtliche Einordung der neuen Techniken vorzunehmen, bisher aber nichts dazu getan.

Ein französisches Gericht hatte den EuGH aufgefordert, den Status einer Variante der klassischen Mutagenese zu prüfen. Das Gericht bat den EuGH außerdem, in diesem Zusammenhang auch eine Einschätzung zu den neuen Gentechnik-Verfahren abzugeben. Dieser Bitte ist der EuGH jedoch nicht gefolgt.

Mit Blick auf die avisierte Änderung des Gentechnik-Gesetzes fordert der BÖLW, dass keine nationale Zulassung solcher Verfahren und daraus entstandener Organismen erfolgen darf, bevor die EU nicht darüber entschieden hat.

* mit Textauszügen des Informationsdienstes Gentechnik



Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken wurden 2016 von über 37.000 Bio-Betrieben 9,48 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Bioland, Biokreis, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.