Berlin, 08.10.2020. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert die Vergabe des Chemie-Nobelpreises an die Erfinderinnen der Genschere Crispr-Cas:
„Der Chemie-Nobelpreis gilt einer Entdeckung, deren Tragweite noch nicht abschätzbar ist.
Emmanuelle Charpentier selbst hat zur Vorsicht im Umgang mit ihrer Erfindung gemahnt. Und an die weltweite Wissenschaftsgemeinde appelliert, ihre Genmanipulationstechnik nicht in der menschlichen Keimbahn einzusetzen. Die Risiken von Crispr-Cas beim Einsatz in der Medizin gelten auch für die Umwelt, wenn Gentech-Pflanzen freigesetzt werden. Denn Eigenschaften, auch ungeplante, die durch Vererbung weitergegeben werden, sind in beiden Fällen nicht rückholbar. Es ist deshalb nur logisch und dem Vorsorgeprinzip folgend vernünftig, dass der EuGH die Genschere 2018 ohne Wenn und Aber der Gentechnik zugeordnet hat. Crispr-Produkte müssen zum Schutz von Mensch und Umwelt reguliert werden, was die Risikoprüfung und Kennzeichnung der Gentech-Gewächse einschließt.
Nur wenn nach Gentechnikrecht reguliert wird, haben Bäuerinnen, Lebensmittelhersteller und Kundinnen Wahlfreiheit.“
Hintergrund
Die EU-Freisetzungsrichtlinie schreibt die Risikoprüfung und Kennzeichnung von Gentech-Organismen vor. Der EuGH bestätigte 2018, dass das auch für neuere Gentechnikverfahren gilt. Die Richter berücksichtigten dabei Ähnlichkeiten zwischen potenziellen Risiken von älteren und neueren Gentechniken vor dem Hintergrund europarechtlicher Grundlagen und verwiesen auf das im Umwelt- und Gentechnikrecht verankerte Vorsorgeprinzip. Jede andere Entscheidung hätte das geltende EU-Recht auf den Kopf gestellt.
Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht urteilte bereits 2010, dass dem Gesetzgeber bei der Gentechnik eine ‚besondere Verantwortung‘ aufgrund des ‚tiefen Eingriffs in die Lebensgrundlagen‘ obliegt.
Im EU-Gentechnikrecht ist die Risikoprüfung, Kennzeichnung und Verursacherhaftung verankert. Diese Elemente garantieren Züchterinnen, Landwirten, Unternehmen und ihren Kundinnen Wahlfreiheit. Und sie sind von entscheidender Bedeutung für wirksamen Schutz vor Kontaminationen. Nicht zuletzt gewährleisten sie auch eine wissenschaftsbasierte Bewertung der mit den neuen Gentechnik-Verfahren erzeugten Organismen.
Keine der neuen Gentechniken kann ohne wirksame und unabhängige Prüfung der Ergebnisse als harmlos angesehen werden. Das zu behaupten ist unwissenschaftlich. Denn Verfahren wie Crispr-Cas können gravierende Veränderungen im Genom und darüber hinaus auslösen, sagen selbst Fürsprechende. Wie die Genmanipulation auf den Organismus oder die Umwelt wirken, muss deshalb zwingend durch eine Risikoprüfung geklärt werden. Und genau diese ermöglicht das aktuelle Gentechnikrecht.
Trotz gegenteiligen, immer wieder vorgebrachten Behauptungen: Gentechnikprodukte können in Europa in Verkehr gebracht werden. Sie müssen aber zuvor ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Auch die Forschung an Gentechnikorganismen ist mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen erlaubt.
Wichtig ist, dass bei der Forschung nicht alles auf die Gentechnik-Karte gesetzt wird, die bereits die letzten 20 Jahre vor allem Heilsversprechen, mehr Abhängigkeit der Bauern und höhere Umweltschäden hervorbrachte – aber keine Erfolge. Es braucht dringend wieder eine unabhängige Risikoforschung, die derzeit gegen Null gefahren worden ist. Auch muss die neue Gentechnik realistisch beurteilt werden – und zwar entlang der Herausforderungen, die es zu bewältigen gibt. Bis heute ist es weder durch alte, noch mit der neuen Art der Genmanipulation gelungen, etwa Resistenzen gegen wirtschaftlich bedeutende Pilzkrankheiten im Getreide, höhere Erträge oder die Resilienz gegen Extremwetterlagen zu erreichen. Denn für solche Eigenschaften genügt es nicht, eines oder wenige Gene zu verändern. Vor allem brauchen wir nicht in ferner Zukunft, sondern jetzt Lösungen für zukunftsfähige Agrarsysteme, angesichts von Artensterben und Klimakrise können wir nicht auf künftige „Wunderpflanzen“ warten. Hier kommen wir mit modernen, ökologischen und gentechfreien Züchtungsmethoden schneller und besser zum Ziel.
Bio-Betriebe setzten gemäß den Vorgaben der EU-Öko-VO keine Gentechnik ein.
Zum Offenen Brief Neue Gentechnik-Verfahren: Umsetzung der Richtlinie 2001/18
Zur Pressemeldung des EuGH vom 25. Juli 2018
Zum Urteil des EuGH vom 25. Juli 2018
Züchtung ohne Gentechnik und damit ohne Risiken, Nebenwirkungen und Patente bringt schon seit vielen Jahren erfolgreich ertragreiche und angepasste Sorten hervor. Besonders Öko-Züchterinnen und Züchter zeigen, wie innovativ und erfolgreich das Open Source System der Bio-Züchtung ist. Lesen Sie mehr zur Öko-Züchtung in der BÖLW-Position Ökologische Pflanzenzüchtung: Ein Beitrag zu Vielfalt und Resilienz in der Landwirtschaft.
996 Zeichen, Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten. Ansprechpartner: BÖLW-Pressestelle, Joyce Moewius, Tel. +49 30 28482-307, presse[at]boelw.de
Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von fast 50.000 Bio-Betrieben etwa 12 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.