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Pressemitteilung

Gentechnik in Bundesrat und Europaparlament: Wahlfreiheit für Bürger, Betriebe und Unternehmen verteidigen!

Konzern-Interessen oder Grundrechte: Welche Priorität setzen Länder-Chefs und Europa-Abgeordnete?

Berlin, 19.10.2023. Die Verhandlungen über die Position der Bundesländer und des Europaparlaments zur künftigen Regulierung neuer Gentechniken (NGT) kommentiert BÖLW-Vorsitzende Tina Andres:

„Im Europaparlament und im Bundesrat wird aktuell über nichts weniger als die Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern, Bauernhöfen und Unternehmen verhandelt, künftig selbst über ihr Essen oder ihre Produktion entscheiden zu können. Der Gesetzentwurf der EU-Kommission zielt auf eine radikale Abschaffung von Risikoprüfung und Kennzeichnung ab, für fast alle mit neuen Gentechniken entwickelten Pflanzen. Die zuständige Berichterstatterin des Europaparlaments geht sogar noch weiter: Selbst für ökologisch wirtschaftende Höfe und Unternehmen sollen diese Gentechnik-Konstrukte nicht mehr ausgeschlossen werden. Obwohl sogar die EU-Kommission klar feststellte, dass der Einsatz von Gentechnik im Widerspruch zu den Grundprinzipien der ökologischen Produktion steht. Während jedes Medikament oder jeder Kräuterextrakt, der Pflanzen schützen soll, vor einer EU-Zulassung richtigerweise auf Risiken geprüft werden muss, sollen gentechnisch veränderte Pflanzen völlig unkontrolliert in die Umwelt entlassen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher werden diese Pflanzen und daraus hergestellte Produkte folglich nicht mehr erkennen können, weil keine Kennzeichnung vorgesehen ist.

Die EU-Kommission und die EP-Berichterstatterin rollten der Konzern-Lobby den roten Teppich aus – obwohl deren absurde Heilsversprechen bisher überhaupt nicht belegt sind. Die Frage ist nun, ob sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Abgeordneten des Europaparlaments ebenfalls für die Interessen einer winzigen Minderheit der Gentechnik-Lobby entscheiden, oder ob sie den klaren Wunsch einer überwältigenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, der landwirtschaftlichen Betriebe und Lebensmittelunternehmen anerkennen, die auch künftig ohne Gentechnik-Zwang produzieren und essen wollen.“

Weiterführende Informationen: BÖLW-Mitgliederversammlung bekräftigt Forderung nach Gentechnik-Regulierung | Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (boelw.de)

Hintergrund

Am 5. Juli 2023 legte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf für Neuregelung der Gentechnik vor. Dieser wird nun von den EU-Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament beraten.

Künftig soll das EU-Gentechnikrecht über eine Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Bisher gilt eine Richtlinie, die beispielsweise den Rahmen für das deutsche Gentechnikgesetz vorgibt.

Dieser Gesetzentwurf („Legislativvorschlag“) wird aktuell im Europaparlament beraten. Federführend für die Beratungen ist die schwedische Abgeordnete Jessica Polfjärd von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch die deutschen Abgeordneten von CDU und CSU zählen.

Parallel berät auch der Bundesrat über den Gesetzentwurf. Die finale Abstimmung der Länderkammer steht für Freitag, 20. Oktober 2023, auf der Tagesordnung (TOP 30, s. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1037/tagesordnung-1037.html?nn=4352766).

Zum Inhalt des Gesetzentwurfs:

Die EU-Kommission will die Gentechnikregeln so verändern, dass Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas praktisch nicht mehr reguliert werden, obwohl damit fundamentale Eingriffe in das Genom von Lebewesen möglich sind.

Die EU-Kommission schlägt zwei verschiedene Kategorien von Gentechnikpflanzen vor. Bei NGT-Konstrukten, die angeblich „gleichwertig“ zu konventionellen Pflanzen sein sollen, sollen Genmanipulationen an bis zu 20 Stellen im Genom erlaubt sein (Kategorie 1). Auch die Entfernung “einer beliebigen Zahl” von Gen-Bausteinen würde in diese Kategorie fallen. Für einen wissenschaftlich fundierten Vergleich mit anderen Pflanzen – und insbesondere für die gesundheitliche und ökologische Risikoabschätzung – wären neben der Zahl von Veränderungen vor allem die veränderten Eigenschaften (z. B. die Produktion von Toxinen o. ä.) relevant. Dies wird im EU-Vorschlag jedoch gar nicht adressiert. Die Kommission legt keine wissenschaftliche Herleitung dieser Kategorien vor. Für diese Gentechnikpflanzen soll keine Risikoprüfung oder Kennzeichnung mehr erforderlich sein. Sie sollen künftig nur „angemeldet“ werden. Ausschließlich das Saatgut soll als „NGT“ gekennzeichnet werden müssen. Die daraus entstandenen Pflanzen und deren Produkte hingegen nicht.

Experten schätzen, dass etwa 90 Prozent der künftigen Gentechnikpflanzen in die Kategorie 1 fallen werden.

Alle anderen neuen Gentechnikpflanzen werden der Kategorie 2 mit einem abgeschwächten Zulassungsverfahren zugeordnet.

Insgesamt würde es nach dem Vorschlag der Kommission demnach drei unterschiedliche Gentechnik-Regelungen geben:

A) die bisherigen Regeln für Gentechnik mit Fremd-Genen („transgene Pflanzen“),

B) Gentechnik-Pflanzen der Kategorie 1,

C) Gentechnik-Pflanzen der Kategorie 2. 

Für die Land- und Lebensmittelwirtschaft sind damit erhebliche bürokratische Lasten und Risiken verbunden.

Kein „Opt-out“: Anders als im bisherigen Recht sieht der Vorschlag vor, dass die EU-Staaten auf ihrem Gebiet den Anbau oder die Verwendung von Gentechnik-Pflanzen der Kategorie 1 oder 2 nicht einschränken oder verbieten dürfen.

In der ökologischen Produktion sollen laut Vorschlag der EU-Kommission alle drei Kategorien von Pflanzen und daraus gewonnenen Produkten weiterhin ausgeschlossen sein. Konkrete Regelungen für die Umsetzung sind bisher allerdings nicht definiert.

Alle BÖLW-Presseinfos finden Sie auf https://www.boelw.de/presse/meldungen/


5.708 Zeichen, Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten. Ansprechperson: Leitung BÖLW-Pressestelle, Saskia Horenburg, presse[at]boelw.de, +49 30 28482-307 

Ein Foto von Tina Andres finden Sie zur Veröffentlichung im Zusammenhang mit dieser Meldung auf https://www.boelw.de/service/mediathek/personen/.

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von über 55.000 Bio-Betrieben 15,3 Milliarden Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind unter anderem: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Dachverband ökologische Pflanzenzüchtung in Deutschland, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.

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