EU-Öko-Verordnung - das Bio-Grundgesetz
Die EU-Öko-Verordnung ist das Grundgesetz der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Seit 1991 legt das Bio-Recht fest, wie Bio-Lebensmittel produziert, kontrolliert nach Europa importiert und gekennzeichnet werden. Die Öko-Verordnung sorgt für fairen Wettbewerb und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung bei Bio-Produkten.
Das EU-Bio-Recht gilt für pflanzliche und tierische Lebens- und Futtermittel aus ökologischer Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung. Es regelt dabei den gesamten Prozess. Beim Bio-Käse beispielsweise schreibt die Öko-Verordnung vor, dass die Kühe Auslauf und Bio-Futter bekommen oder auch, dass Gentechnik bei der Käseherstellung ebenso tabu ist wie kritische Zusatzstoffe.
Auch weitere sogenannte landwirtschaftsnahe Erzeugnisse wie z.B. unbehandelte (Baum-)Wolle, Bienenwachs, Gummis, Harze oder Salz deckt das europäische Bio-Recht ab und setzt die strengsten Maßstäbe dafür, wie die Bäuerinnen oder Imker die Produkte gewinnen.
Das Bio-Recht legt den mit Abstand höchsten gesetzlichen Standard der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion fest und passt seine Regeln kontinuierlich an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung an. Zweimal hat der Gesetzgeber die Öko-Vorschriften sogar schon vollständig überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2022 müssen die Bio-Bäuerinnen, -Hersteller und -Händlerinnen sowie Importeure komplett neue Öko-Vorschriften beachten. Was neu ist und was geblieben ist, können Sie hier nachlesen.
Grundlage ist die Öko-Basisverordnung (VO (EU) 2018/848). Die Basisverordnung wird allerdings seit 2018 kontinuierlich durch Rechtsakte in allen Bereichen geändert oder ergänzt – von konkreten Festlegungen zu Ställen und Ausläufen für Bio-Tiere und Listen zugelassener Bio-Betriebsmittel oder Bio-Lebensmittelzutaten bis hin zu präziseren Anforderungen an die Öko-Kontrolle und an Bio-Importe aus Drittländern. Wer also wissen will, was die EU-Öko-Verordnung alles regelt, muss die Öko-Basisverordnung und die Rechtsakte gemeinsam ansehen. Wichtig zu wissen: Die konsolidierte Fassung der Verordnung 2018/848 enthält nicht mehr alle erlassenen Rechtsakte, sondern nur noch die, die die Öko-Basisverordnung ändern. Die ergänzenden Rechtsakte müssen zusätzlich hinzugezogen werden. Deswegen finden Sie hier eine Übersicht über erlassenen Rechtsverordnungen, die das EU-Bio-Recht bilden.
Nationaler Rechtsrahmen für Bio
Neben dem EU-Bio-Recht regeln nationale Gesetze Öko in Deutschland. Zuletzt hat die Bundesrepublik das nationale Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und das nationale Öko-Kennzeichengesetz bereits zum zweiten Mal überarbeitet. 2023 wurden ergänzend zwei nationale Rechtsverordnungen erlassen: die ÖLG-Durchführungsverordnung und eine neue Verordnung zur Bio-Außer-Haus-Verpflegung.
Richtlinien der Verbände
Noch strenger als das Bio-Recht: Die Regeln der nationalen Bio-Verbände, die Öko stetig weiterentwickeln. So verlangen die privaten Richtlinien der Verbände beispielsweise die Umstellung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes, beschränken die Menge zugelassener Zusatzstoffe in der Lebensmittelherstellung noch stärker oder schreiben schärfere Regeln für die Tierhaltung vor.
Checkliste Vorsorgemaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe
Eine zumindest für landwirtschaftliche Betriebe neue Anforderung in der Öko-Verordnung ist, dass alle Betriebe Vorsorgemaßnahmen gegen Kontaminationen mit nicht zugelassenen Stoffen ergreifen und umsetzen müssen. Um die Betriebe bei der Umsetzung zu unterstützen hat der BÖLW in Zusammenarbeit mit Kontrollstellen eine praxisorientierte Checkliste für Vorsorgemaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe entwickelt. Grundlage für diese Checkliste sind die Ergebnisse des Projekts Praxisleitfäden für alle Bio-Unternehmen über die Kette.