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Pressemitteilung

Verschiebung des neuen Bio-Rechts auf 2022 nimmt wichtige Hürde

EU-Parlament macht Weg frei, Entscheidung der Mitgliedsstaaten steht noch aus

Berlin, 09.10.2020. Das Europäische Parlament hat gestern mit großer Mehrheit dafür gestimmt die Anwendung des neuen Bio-Rechts um ein Jahr auf den 1.1.2022 zu verschieben. Ein Votum der Mitgliedsstaaten zum Verschiebungsvorschlag den die EU-Kommission eingebracht hatte soll noch im Oktober erfolgen.

„Wir begrüßen das starke Signal des EU-Parlaments zur Verschiebung des neuen Bio-Rechts und appellieren an Bundeministerin Klöckner sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für eine zügige Abstimmung im Rat einzusetzen“, so Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). „Denn mit einer Verschiebung des neuen Bio- Rechts wird wertvolle Zeit gewonnen, um die nachgeordneten Rechtsakte mit der gebotenen Sorgfalt erarbeiten zu können. Ein gut und gründlich ausgearbeitetes Bio-Recht ist eine wichtige Voraussetzung um das 25 % Ökolandbauziel der europäischen Farm to Fork-Strategie zu erreichen und so für mehr Artenvielfalt, sauberes Wasser, Klimaschutz und artgerechte Tierhaltung in Europa zu sorgen.“


Hintergrund

Die neue Bio-Verordnung (2018/848) ist seit dem 17. Juni 2018 in Kraft und sollte ab 1. Januar 2021 von allen Bio-Unternehmen und Kontrollstellen und -behörden in der EU angewendet werden. Mit der Initiative der EU-Kommission wird der Zeitpunkt der Anwendung auf den 1. Januar 2022 verschoben. Bis zum Inkrafttreten des neuen Bio-Rechts gilt das bewährte, gültige Bio-Recht.

Seit Mitte 2018 wird mit hohem Zeitdruck an wichtigen ergänzenden Regeln für das neue Bio- Recht gearbeitet. Diese betreffen alle Bereiche der neuen Öko-Verordnung: Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Kennzeichnung, Kontrolle und Importe. Insgesamt sind mindestens 13 Rechtsakte in Vorbereitung, von denen erst zwei tatsächlich abgeschlossen worden sind. Aktuell wird insbesondere an Rechtsakten zu Kontrolle und Importen gearbeitet.

Anfang September hat die EU-Kommission die Verschiebung vorgeschlagen. Gestern hat das EU-Parlament zugestimmt. Der EU-Rat muss nun ebenso seine Zustimmung geben, damit das neue Bio-Recht erst ab 2022 geltend wird.

Mehr zum neuen Bio-Recht: https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/neues-biorecht/.

Alle BÖLW-Presseinformationen finden Sie unter www.boelw.de/presse


1.181 Zeichen, Veröffentlichung honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten, Ansprechpartner: BÖLW-Pressestelle, Joyce Moewius, Tel. +49 30 28482-307, BÖLW-Referentin Recht, Tanja Barbian, barbian[at]boelw.de.

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio- Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von fast 50.000 Bio-Betrieben etwa 12 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.