Berlin, 29.06.2017. Im informellen Trilog zur Revision der EU-Öko-Verordnung haben sich die Verhandler gestern auf eine Abstimmungsvorlage für ein neues Bio-Recht geeinigt, die aktuell nur den Trilogpartnern bekannt ist. Im Namen der BÖLW-Mitgliederversammlung, die heute in Berlin tagt, kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein:
„Die Revision der EU-Öko-Verordnung ist nicht vorbei, denn eine Einigung im informellen Trilog bedeutet noch kein neues Bio-Recht. 28 EU-Mitgliedsstaaten und das gesamte EU-Parlament werden nun den Vorschlag der Verhandler beraten und darüber abstimmen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und die EU-Parlamentarier müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und die Abstimmungsvorlage ablehnen, wenn sie zu keinem besseren Bio-Recht führt. Das bleibt der Maßstab, den Bio-Unternehmer und Bürger anlegen. Die bisherige Kommunikation der Verhandler lässt bezweifeln, dass gegenüber den unzureichenden Entwürfen der letzten Woche bei den gestrigen Verhandlungen tatsächlich ein Fortschritt erreicht wurde.
Wenn EU-Staaten und -Parlament der Abstimmungsvorlage nicht zustimmen, gibt es nach wie vor eine gute Alternative: das bestehende Öko-Recht im bewährten Verfahren fortzuentwickeln.“
Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken wurden 2016 von über 37.000 Bio-Betrieben 9,48 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Bioland, Biokreis, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.