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Pressemitteilung

ÖLG-Entwurf braucht gründliche Überarbeitung

BÖLW zu Ökolandbaugesetz

Berlin, 21.12.2020. Aktuell wird das Ökolandbaugesetz (ÖLG) durch die Bundesregierung überarbeitet. Notwendig wird die Novelle, da ab 1.1.2022 das neue europäisches Bio-Recht angewendet wird und eine neue europäische Kontroll-Verordnung bereits seit einem Jahr gilt.

„Ein gut gestaltetes ÖLG ist wichtig, um die positive Dynamik beim Anbau, der Verarbeitung und der Vermarktung von Bio-Lebensmitteln zu stützen“, sagt Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Nur mit tauglichen gesetzlichen Grundlagen lasse sich das Ziel der Bundesregierung von 20 % Bio-Fläche bis 2030 erreichen. „Für ein gutes ÖLG muss das BMEL den aktuellen Entwurf dringend anpassen“, so Röhrig.

Wichtig ist es, das bewährte zweistufige Bio-Kontrollverfahren zu stärken. Die Bio-Kontrolle darf nicht bürokratischer werden, ohne dass es irgendeinen Nutzen gibt. Letzteres lasse sich verhindern, indem die Bio-Vorgaben weiterhin in Kombination mit anderen staatlichen oder privaten Standards kontrolliert werden können. Und der Bund muss mehr Koordination im Bereich Kontrolle übernehmen, damit eine einheitlichere Umsetzung des Bio-Rechts in Deutschland möglich ist.

Entscheidend ist auch, dass die Bio-Außer-Haus-Verpflegung der Kontrollpflicht unterliegt und dass es möglich wird, Bio-Anteile in den Küchen auszuloben. Das würde mit den Bio-Zielen von Bund und Ländern korrespondieren.

Die Regeln für den Bio-Einzelhandel gilt es, im ÖLG zu konkretisieren, um Unklarheiten des EU-Rechts auszuräumen.

„Wichtig ist es für Bio-Bauern, -Hersteller und -Händler sowie Öko-Kontrollbehörden und -Stellen, dass die Bundesregierung, die Bundesländer und der Bundestag bei der Novellierung des ÖLG nach dem Grundsatz vorgehen, auf den sie auch beim neuen EU-Bio-Recht in Brüssel zu Recht gedrungen haben: Qualität muss vor Schnelligkeit gehen!“, so der BÖLW-Geschäftsführer abschließend.“

Die BÖLW-Stellungnahme zu Entwurf des ÖLG lesen Sie auf: www.boelw.de/oelg.


1.979 Zeichen, Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten. Ansprechpartner: BÖLW-Pressestelle, Joyce Moewius, Tel. +49 30 28482-307, presse[at]boelw.de

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von 50.000 Bio-Betrieben über 12 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.