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Pressemitteilung

Öko-Verordnung: EU beschließt Verschiebung

Agrarrat mit einstimmigem Votum

Berlin, 19.10.2020. Die EU-Agrarminister stimmte heute einstimmig dafür, die Anwendung des neuen Bio-Rechts um ein Jahr auf den 1.1.2022 zu verschieben. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Die EU hat beschlossen, das neue Bio-Recht Europas ein Jahr später anzuwenden. Europas Bio-Bauern, -Herstellerinnen und Händlerinnen begrüßen das sehr!

Das Plus an Zeit wird dringend gebraucht, damit die genauen Bio-Regeln für hunderttausende Bio-Unternehmen gut und gründlich ausgearbeitet werden können. Der Puffer hilft auch der Branche, die Bio-Höfe, die Läden sowie Mühlen, Bäckereien oder Molkereien planvoll an das neue Recht anzupassen.

Ein solide ausgearbeitetes Bio-Recht bedeutet die Grundlage für den wichtigen Umbau von Europas Land- und Ernährungswirtschaft. Das 25 % Ökolandbauziel der EU Farm to Fork-Strategie können wir nur mit einem guten Bio-Grundgesetz erreichen. Und ohne Bio wird es nichts mit mehr Artenvielfalt, sauberem Wasser, Klimaschutz und artgerechter Tierhaltung in Europa.

Neben einem soliden Bio-Recht brauchen Öko-Betriebe und auch die Kolleginnen und Kollegen, die auf Bio umstellen wollen, eine zukunftsfähige EU-Agrarpolitik. Wenn EU-Agrarrat und Europaparlament diese Woche über die GAP verhandeln, müssen die Agrarmilliarden künftig in Öko-Leistungen der Höfe wie Arten-, Klima-, Tier- oder Bodenschutz investiert werden.“

Hintergrund

Die neue Bio-Verordnung (2018/848) ist seit dem 17. Juni 2018 in Kraft und sollte ab 1. Januar 2021 von allen Bio-Unternehmen und Kontrollstellen und -behörden in der EU angewendet werden. Mit der Initiative der EU-Kommission wird der Zeitpunkt der Anwendung auf den 1. Januar 2022 verschoben. Bis zum Inkrafttreten des neuen Bio-Rechts gilt das bewährte, gültige Bio-Recht. Die Verschiebung ist notwendig geworden, weil der ohnehin schon ehrgeizige Zeitplan durch Verzögerungen, die durch den Corona-Lockdown verursacht waren, nicht mehr einzuhalten ist.

Anfang September hatte die EU-Kommission die Verschiebung vorgeschlagen. Anfang Oktober stimmte das EU-Parlament zu. Mit dem Beschluss des EU-Agrarrates, in dem sich alle Länder für eine spätere Anwendung aussprachen, ist die Verschiebung beschlossen und das neue Bio-Recht wird erst ab 2021 angewendet.

Seit Mitte 2018 wird mit hohem Zeitdruck an wichtigen ergänzenden Regeln für das neue Bio-Recht gearbeitet. Diese betreffen alle Bereiche der neuen Öko-Verordnung: Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Kennzeichnung, Kontrolle und Importe. Insgesamt sind mindestens 13 Rechtsakte in Vorbereitung, von denen erst zwei tatsächlich abgeschlossen worden sind. Aktuell wird insbesondere an Rechtsakten zu Kontrolle und Importen gearbeitet.