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Öko-Verordnung: Endspurt mit Hindernissen

Rund um das neue Bio-Recht spitzt sich die Situation zu

Berlin, 20.04.2020. Rund um die neue EU-Öko-Verordnung spitzt sich die Situation zu. Bis die neuen Regeln angewendet werden müssen, gibt es viel zu tun: In der Landwirtschaft sind die Regeln so gut wie fertig. Anfang März wurden die neuen Regeln für die Tierhaltung veröffentlicht. Auch Regeln für Sprossen, Aquakultur-Jungtieren, Bienen sowie für Katastrophensituationen wie Dürren oder Tierseuchen sind schon im letzten Jahr inhaltlich ausverhandelt worden und müssen nur noch von der EU-Kommission formal angenommen werden.

Auch im Bereich Saatgut wird in den letzten Zügen verhandelt. Das neue Bio-Recht enthält Vorgaben zur Genehmigung von konventionellem Saatgut und Vermehrungsmaterial sowie zu den Anforderungen an die Erzeugung, Kennzeichnung und Vermarktung von ökologischem heterogenem Material.

Bereits im Mai sollen die neuen Vorgaben für die Öko-Kontrolle beschlossen werden. Trotz des Zeitdrucks müssten hier noch einige kritische Bereiche angepasst werden. Dazu gehören der Umgang mit Kontaminationen, die Gruppenzertifizierung, der Maßnahmenkatalog und das Zertifikat sowie die Rückverfolgbarkeitsprüfung und Massenbilanz.

Auch dafür, wie künftig konkret der Import von Bio-Lebensmitteln geregelt werden soll, liegen erste Vorschläge auf dem Tisch – diese beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit der Zulassung und Aberkennung von Kontrollstellen für konforme Importe und mit dem Zertifikat für Waren aus Drittländern. Die künftigen Importregeln müssen dahingehend angepasst werden, dass die Vorgaben des neuen Bio-Rechts künftig eins zu eins in Drittländern gelten. Das bedingt unter anderem, dass sich der Charakter der Bescheinigung und die Nachverfolgung der Import ganz erheblich ändern wird.

Die EU-Kommission hält bisher an ihrem Zeitplan fest. Schon vor Corona war die Roadmap des Gesetzgebers bereits mehr als ambitioniert. Jetzt, da die Pandemie sowohl die Abstimmungsprozesse aus technischen Gründen bremst und der Bio-Sektor selbst parallel mit Krisen- und Rechtsaktbewältigung zu kämpfen hat, macht Corona den ohnehin in Vollzug geratene Zeitplan vollends unmöglich. Selbst falls es EU-Kommission, -Parlament und –Staaten gelingt die neuen Detailregeln praxisgerecht und mit der notwendigen Sorgfalt auszugestalten, bleibt keine Zeit mehr, in der sich Behörden, Kontrollstellen und Betriebe an die neuen Regeln der neuen Öko-Verordnung anpassen könnten. Durch den hohen Zeitdruck drohen Schnellschüsse. Durch Schnellschüsse könnten Regeln herauskommen, die nicht für die Praxis taugen und den Betrieben schaden. Die europäische Bio-Branche fordert von den Regierungsverantwortlichen deshalb, die Anwendung des Bio-Rechts um ein Jahr – auf den 1.1.2022 – zu verschieben.

Foto Header: BLE, Thomas Stephan


Ihr Kontakt zum BÖLW

Tanja Barbian
Referentin Recht

 +49 15165498579
barbian[at]boelw.de