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Pressemitteilung

Öko-Verordnung: „Auf dem Fundament der neuen Verordnung ein solides Haus für Bio bauen"

Abstimmung über Öko-Verordnung im EU-Parlament am 19.04.

Berlin, 17.04.2018. Das EU-Parlament stimmt am 19. April über die neue EU-Öko-Basisverordnung ab, die in den vergangenen vier Jahren erarbeitet wurde und ab 2021 gelten soll. „Das neue Bio-Recht ist die Basis für die Bio-Unternehmen in ganz Europa. Das EU-Parlament wird mit seiner Zustimmung für ein Stück zusätzlicher Rechtssicherheit sorgen“, sagt Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des deutschen Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und betont: „Um auf diesem Fundament ein solides Haus zu bauen, muss Brüssel nun noch entscheidende Regeln ergänzen. Erst dann ist das Bio-Recht komplett.“

Die Verhandler haben im neuen Basis-Recht einige wichtige Impulse zur Weiterentwicklung von Bio gesetzt – etwa mit neuen Regeln für Bio-Aromen, Öko-Gewächshausanbau oder -Kontrolle. Das EU-Parlament, aber auch Bund und Länder, haben in den vergangenen Jahren zu praxistauglichen Regelungen beigetragen.

„Wichtig ist, dass sich Bundesministerin Julia Klöckner und die Bundesländer gemeinsam mit den Akteuren der Branche auch weiterhin konstruktiv in die Ausgestaltung des Bio-Rechts einbringen. Nur so können vernünftige Regeln zu Ställen und Ausläufen für Bio-Tiere, den Listen für Bio-Betriebsmittel oder -Lebensmittelzutaten sowie präzise Anforderungen an die Öko-Kontrolle entstehen“, betont Löwenstein und mahnt insbesondere folgende Punkte an, die bis 2021 erarbeitet werden müssen:

  • Öko-Kontrolle: Es muss sichergestellt werden, dass das Zusammenspiel von EU-Öko-Verordnung und EU-Kontroll-Verordnung so ausgearbeitet wird, dass eine klare Aufgabenverteilung zwischen Behörden und Kontrollstellen entsteht. Gleiches gilt für die Finanzierung der Bio-Kontrolle.
  • Kontaminationen: Auch in Zukunft gilt: Die Qualität von Bio wird durch den gesamten Herstellungsprozess, nicht durch einen Laborbefund, definiert. Entscheidend ist, dass der Umgang mit Hinweisen auf Verstöße gegen die Produktionsregeln wirksam und praktisch umsetzbar gestaltet wird.
  • Landwirtschaft und Verarbeitung: Die Vorgaben zu Stallgrößen, Ausläufen, Betriebsmitteln und zulässigen Stoffen für die Lebensmittelherstellung müssen so schnell wie möglich festgeschrieben werden, damit Bio-Unternehmen Investitionen planen können. Dafür kann in weiten Bereichen auf die bewährten Regeln des bestehenden Bio-Rechtes zurückgegriffen werden. Dort, wo Weiterentwicklungsbedarf besteht, muss er ins neue Bio-Recht einfließen beispielsweise bei der Bio-Geflügelhaltung.
  • Bio-Importe: Künftig soll die EU-Öko-Verordnung eins zu eins in allen Staaten gelten, mit denen keine Bio-Handelsabkommen bestehen. Europa muss seiner entwicklungspolitischen Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass es Anpassungen für ärmere Länder gibt, die unter anderen administrativen, klimatischen oder naturräumlichen Umständen wirtschaften. Um den Verbraucherschutz zu stärken, muss die Überwachung der Kontrolle in diesen Staaten weiter verbessert werden.

Hintergrund

Zum zweiten Mal seit Inkrafttreten der ersten EU-Öko-VO 1992 wird das Bio-Recht komplett reformiert. Nach über dreieinhalb Jahren Verhandlungen haben sich die Verhandlungsführer am 28. Juni 2017 auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt. Dieser fand im November 2017 im ‚Sonderausschuss Landwirtschaft‘ der EU-Mitgliedsstaaten Unterstützung, ebenso im Agraraus-schuss des EU-Parlaments.

Die Abstimmung im EU-Parlament erfolgt am 19. April 2018, am Vortag gibt es eine Aussprache zum Thema. Auch der EU-Agrarrat muss noch über das EU-Basisrecht abstimmen. Die Zustimmung in beiden Kammern gilt als sehr wahrscheinlich. Mit einem ‚Ja‘ von EU-Rat und -Parlament ist das neue Öko-Basisrecht beschlossen. Allerdings muss die neue Verordnung noch durch sogenannte ‚nachgelagerte Rechtsakte‘ komplettiert werden. Dafür sind in der neuen Verordnung über 50 Ermächtigungen vorgesehen, die in den nächsten zwei Jahren von EU-Kommission, -Mitgliedstaaten und -Parlament als ergänzende Rechtsakte erlassen werden müssen. Das neue Bio-Recht gilt ab Januar 2021.


4120 Zeichen, Veröffentlichung honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten, Ansprechpartner: Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, +49 171 3035686


Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken wurden 2017 von über 39.000 Bio-Betrieben über 10 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Bioland, Biokreis, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.