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Pressemitteilung

Neues Öko-Landbaugesetz stärkt Bio-Kontrollsystem

BÖLW fordert Umsetzung mit Augenmaß

Berlin, 10.07.2023. Am 07. Juli 2023 verabschiedete der Bundesrat eine Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und die neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV). Dadurch werden die Regeln zur Bio-Kontrolle konkretisiert.

Die ÖLG-Änderung bringt zwei wichtige Neuerungen: Bereits zugelassene Bio-Kontrollstellen übernehmen auch künftig die Kontrollen und die Zertifizierung der Bio-Außer-Haus-Verpflegung in Deutschland. Und: Die Länder erhalten, wie von ihnen gefordert, eine Ermächtigung, mit der sie Kontrollaufgaben rechtssicher an Kontrollstellen übertragen können.

Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die Beschlüsse zum Bio-Recht:

„Wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin - das wird abgesichert durch die Bio-Kontrolle. Es ist gut, dass die Arbeitsteilung von staatlichen Bio-Kontrollbehörden und privaten Bio-Kontrollstellen weiter geklärt wurde. Das sichert das bewährte Bio-Kontrollsystem. Durch die Änderung wird das bewährte zweistufige Kontrollsystem mit privaten Kontrollstellen, die von den Behörden staatlich zugelassen und über-wacht werden, gestärkt und die Kontrolle der Bio-Außer-Haus-Verpflegung in die Bio-Kontrolle eingebunden.“

Mit der neuen ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) wird die bisherige Kontrollstellenzulassungsverordnung abgelöst. Diese bewertet Peter Röhrig:

„Mit der Verordnung ist die nationale Ausgestaltung des Bio-Rechts abgeschlossen. Das ist ein wichtiges Signal für die Bio-Unternehmen und Kontrollstellen, die nun einen klaren Rechtsrahmen haben. Gut ist, dass der Bundesrat Änderungen durchgesetzt hat, die angemessene Reaktionen bei möglichen Verdachtsfällen und Verstößen ermöglichen. Wir appellieren an die Bundesländer, die neuen Regeln mit Augenmaß umzusetzen.”

Hintergrund

Das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) wird aufgrund der neuen Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) angepasst, damit Bio-Kontrollstellen künftig weiterhin auch Kontrollen in der Bio-AHV übernehmen können. Es wird auch ermöglicht Bußgelder für Verstöße in der AHV festzulegen. Darüber hinaus wurde eine Ermächtigung für die Länder zur Übertragung von Aufgaben an die Kontrollstellen beschlossen. Die bereits festgelegte Aufgabenteilung zwischen Kontrollstellen und Behörden wird dadurch nicht geändert: Bio-Kontrolle und -Zertifizierung bleiben weiterhin in den Händen der Kontrollstellen. Verstöße können von Kontrollstellen dann geahndet werden, wenn sie dafür vom jeweiligen Bundesland „beliehen“ werden. Andernfalls sind dafür die Kontrollbehörden zuständig. Mit der Klärung wird ein formalrechtliches Problem der Länder bei der Aufgabenübertragung an Kontrollstellen gelöst. In seiner Stellungnahme vom 15. Juni stützte der Bundestag die vom Bundesrat eingebrachte Änderung zum ÖLG.  Der Bundesrat hat am 7. Juli auf einen Einspruch verzichtet und somit das neue ÖLG bestätigt. Die ÖLG-Änderung wird in Kürze veröffentlicht.

Link zum Gesetzesentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/063/2006313.pdf  

Link zum Beschlussvorschlag: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0201-0300/273-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Link zum Beschluss: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0201-0300/273-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) regelt die Anforderungen an die Kontrollstellen für die Durchführung der Bio-Kontrollen, das Verfahren für die Zulassung der Kontrollstellen, die Aufgaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Kontrollverfahren, die Anforderungen an die Qualifikation des Kontrollpersonals sowie die zu treffenden Maßnahmen im Falle von Verstößen. In seiner Stellungnahme vom 19. Juni brachte der Agrarausschuss des Bundesrates die Streichung der Angabe der Zahl der Betriebsstätten auf den Zertifikaten, die mehr Aufwand ohne Zugewinn an Sicherheit verursacht hätte, sowie eine Änderung zum neuen Maßnahmenkatalog ein. Die neue Verordnung wurde ebenfalls am 7. Juli vom Bundesrat beschlossen, ohne Beteiligung des Bundestages. Eingebracht wurde sie vom Bundeslandwirtschaftsministerium, eine Veröffentlichung ist in Kürze zu erwarten.

Link zum Gesetzesentwurf: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0201-0300/233-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1  

Link zum Beschluss: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0201-0300/233-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Weitere Informationen rund um das neue Bio-Recht gibt es hier www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/neues-biorecht.

Einen Überblick, über die Reglungen zur EU-Öko-Verordnung, finden Sie leicht verständlich auf www.allesueberbio.de.


Alle BÖLW-Presseinformationen finden Sie hier: www.boelw.de/presse/meldungen.

1878 Zeichen, Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten. Ansprechperson: Leitung BÖLW-Pressestelle, Saskia Horenburg, presse[at]boelw.de, +49 30 28482-307

Ein Foto von Peter Röhrig finden Sie zur Veröffentlichung im Zusammenhang mit dieser Meldung auf https://www.boelw.de/service/mediathek/personen/

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von über 55.000 Bio-Betrieben 15,3 Milliarden Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind unter anderem Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessengemeinschaft BioMarkt, Naturland, Arbeitsgemeinschaft Ökologisch engagierter Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.

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