Regeln für Bio-Importe
In der EU-Öko-Verordnung wird nicht nur geregelt, wie Bio-Lebensmittel in allen EU-Ländern produziert, gekennzeichnet und kontrolliert werden, sondern auch, was für Bio-Importe gilt. Festgelegt sind klare Regeln für alle Produkte wie etwa Kaffee, Tee, Kakao oder Südfrüchte in Bio-Qualität, die in den EU-Ländern nicht oder nur saisonal wachsen und deshalb aus Drittländern importiert werden.
Nicht nur die Kundinnen und Kunden in der EU profitieren von exotischen oder Saison-Waren aus Drittländern, auch für die Länder des Südens lohnt sich Bio als nachhaltigstes System der Lebensmittelerzeugung. Denn auch außerhalb der EU eröffnen sich mit der Ökologischen Landwirtschaft für Bauern und Verarbeiterinnen neue Einkommensperspektiven. Und die Bio-Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetische Pestizide, Kunstdünger oder Gentechnik schont in fernen Ländern auf jedem Hektar Bio-Fläche ebenso Umwelt und Klima wie der heimische Ökolandbau den deutschen Äckern, Nutztieren und der Natur gut tut.
Seit 2022 gilt das neue Bio-Recht, mit dem das System für Bio-Importe umgebaut wird. Bio-Produkte können nun über vier Wege in die EU importiert werden:
- Ein Land hat eine eigene Öko-Verordnung und ein eigenes Bio-Kontrollsystem, das die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung dem Ziel nach erfüllt, also gleichwertig ist. Solche Länder können mit der EU ein gegenseitiges Handelsabkommen abschließen. Dann können aus diesen Ländern nicht nur Bio-Produkte in die EU importiert, sondern auch Bio-Produkte aus der EU in das Partnerland exportiert werden. Spätestens bis 2027 müssen die bisher zugelassenen Drittländer mit der EU ein gegenseitiges Handelsabkommen auf der Grundlage der neuen Öko-Verordnung 2018/848 abschließen, , damit der Bio-Handel weiterlaufen kann.
- Bis Ende 2026 können Drittländer mit gleichwertigem Bio-Standard und -Kontrollsystem nach früherer Öko-Verordnung in die EU importieren, wenn sie dafür von der EU-Kommission zugelassen sind. Diese Länderanerkennungen laufen Ende 2026 aus.
- Für Importe aus Ländern ohne Anerkennung als Drittland oder ohne Handelsabkommen gilt ab 2025, dass sie die neu EU-Öko-Verordnung als Standard für ihre Importwaren übernehmen und die Öko-Verordnung 2018/848 im Drittland ‚konform‘, also eins zu eins, anwenden müssen. Damit der Import in die EU möglich wird, müssen Kontrollstellen als konforme Stellen von der EU-Kommission zugelassen sein, die die Betriebe und Erzeugergruppen in den Drittländern kontrollieren.
- Bisher sind die Kontrollstellen mit einem der früheren Öko-Verordnung gleichwertigen Standard anerkannt. Diese Möglichkeit besteht noch übergangsweise bis Ende 2024 weiter. Ab 2025 wird dafür nur noch das europäische Bio-Recht als Standard akzeptiert.
Die Öko-Kontrollstellen, die von der EU-Kommission für die Überprüfung in Drittstaaten anerkannt sind, werden von Akkreditierungsstellen und der EU-Kommission überwacht. Für die Überwachung der anerkannten Drittländer ist die EU-Kommission zuständig. Die Listen der zugelassenen Kontrollstellen und Drittländer werden ständig in der Öko-Verordnung, konkret der Durchführungsverordnung 2021/2325, aktualisiert. Eine Übersicht über die Rechtsverordnungen finden Sie hier.