Reform der EU-Agrarpolitik

Einfacher und wirksamer: Stufenmodell für die Gemeinsame Europäischen Agrarpolitik ab 2028 

Bei der seit Anfang 2023 gütigen Agrarförderung im Rahmen der Gemeinsamen Europäische Agrarpolitik (GAP) wird bereits jetzt deutlich, dass die aktuelle Ausgestaltung der GAP zu kompliziert und nicht ausreichend wirksam ist, um ihre Umweltziele zu erreichen. 

Vor diesem Hintergrund hat der BÖLW ein Stufenmodell entwickelt. Damit soll die Agrarförderung ab 2028 einfacher und umweltwirksamer werden. Es macht die Agrarförderung für Bäuerinnen und Bauern praktikabler und sorgt dafür, dass die Wirkung der GAP für Natur und Umwelt verbessert wird.

Die GAP zwischen ökologischem Anspruch und Wirklichkeit

Bei der Einführung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) 1962 stand vornehmlich die Ernährungssicherung in Europa im Fokus. Das Ziel ist weiterhin aktuell. Jedoch sind durch die drastische Intensivierung und einer nichtnachhaltige Landwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten, wichtige natürliche Lebensgrundlagen für den Anbau unserer Nahrung in Gefahr geraten. Die GAP muss somit Naturgüter ausreichend und langfristig schützen, und dazu beitragen, dass umwelt- und klimapolitische Ziele der EU erreicht werden. Diesen Anspruch erfüllt die GAP aktuell nicht.

Konstruktionsfehler der GAP 2023 bis 2027 

Die sogenannte „Grüne Architektur“ der GAP seit 2023 mit den drei Elementen Konditionalität, EcoSchemes und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ist ausgesprochen komplex und wird weiterhin europäische Umweltziele verfehlen. Für Betriebe ist sie intransparent und führt bei der Verwaltung zu sehr hohen Belastungen. Die GAP muss also einfacher und wirksamer werden. 

Die GAP ab 2028 – öffentliche Gelder für Gemeinwohlleistungen

Grundlage für eine neue GAP muss der Schutz von Allgemeingütern (Biodiversität, Wasser, Boden) sein. Die zukünftige Honorierung ökologischer Leistungen der Landwirtschaft sollte sich an der Erreichung dieser Ziele ausrichten, statt an der bisherigen Prämien-berechnung über Einkommensausgleich. Über eine angemessene Honorierung von öko-logischen Leistungen würde so auch eine Einkommenswirkung erzielt. Eine neue GAP muss dazu beitragen, die europäischen und deutschen Ziele für den Öko-Landbau zu erreichen.

Das Stufenmodell für die GAP ab 2028

Um die Umweltwirksamkeit und die Planbarkeit für die Betriebe zu erhöhen, sollte die GAP künftig drei Stufen vorsehen: Basis, Basis-Plus und Bio. Die Anforderung der Förderstufen adressieren ein ansteigendes Niveau des Grundschutzes der Ressourcen Wasser, Boden, Klima und Biodiversität über eindeutige Regelungen für die Bereiche Pestizide, Düngung, Viehbesatz, Fruchtfolge und Leguminoseneinsatz (im Ackerbau). Die ökologischen Leistungen werden mit jeder Förderstufe anspruchsvoller und entsprechend höher honoriert. 

Betriebe verpflichten sich, die Vorgaben der Stufen für mindestens 5 Jahre umzusetzen. Ein Aufstieg in eine höhere Stufe innerhalb des Verpflichtungszeitraums ist möglich, ein Abstieg ausgeschlossen. Nur Betriebe, die die Anforderungen einer der drei Stufen erfüllen, erhalten zukünftig finanzielle Unterstützung aus der GAP. Die Anforderungen der Stufen können durch bundesweite und länderspezifische Zusatzmaßnahmen (Top-ups) ergänzt werden. 

Bundes Top-Ups Länder Top-Ups
Förderung für Junglandwirte und Junglandwirtinnen Förderung von regionalen Blüh- und Wildmischungen
Agroforstsysteme Schnittzeitpunkt auf Grünland
Erstellung einer Hoftorbilanz Spezifische Artenschutzprogramme
Extensiver Viehbesatz Einsatz regionaler Kennarten

Finanzierung

Notwendige Voraussetzung für eine neue GAP ist die Zusammenführung aller flächenbezogenen Direktzahlungen der aktuellen 1. Säule (Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit, ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit, Eco-Schemes) mit den AUKM der jetzigen 2. Säule. 

Somit würde ein gemeinsamer Budget- und Planungsraum für flächenbezogene Umweltleistungen der Landwirtschaft geschaffen. Die Komplexität der Förderangebote und deren vielfältige Verknüpfungen könnten dann deutlich reduziert werden. 

Für kleine Betriebe wird es in dem neuen Modell agrarstrukturelle Unterstützungsleistungen geben, indem es durch die Anwendung eines Faktors (bspw.: 1,3) für die ersten 50 Hektare mehr Geld pro Stufe geben wird. Ähnlich kann die Unterstützung für „benachteiligte Gebiete“ gestaltet werden, indem Betriebe, die auf Ungunststandorten wirtschaften, einen erhöhten Hektarbetrag erhalten.