Stellungnahme

Stellungnahme zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung im Jahr 2024

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) setzt sich in seiner Stellungnahme zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung 2024 dafür ein, dass die Umweltleistungen der Öko-Höfe anerkannt werden und unsinnige Doppelregelungen abgeschafft werden. Angesichts der Folgen der GAP-Gesetzgebung die nicht ausreichend dazu beitragen dass die Ziele bei der Pestizidreduktion und der geringerer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen erreicht werden können, betont der BÖLW die Notwendigkeit, den ökologischen Landbau als Transformationspfad zu stärken. Der Ansatz "Green by Concept" soll dabei die Anpassung der GLÖZ-Standards 5 und 6 erleichtern. 

Beim Erosionsschutz (GLÖZ 5) und der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) fordert der BÖLW praxistaugliche Regelungen, die bewährte ökologische Praktiken nicht behindern. Insbesondere plädiert der Verband für situative Flexibilität bei der Bodenbearbeitung und die Anerkennung der rauen Winterfurche als gleichwertige Erosionsschutzmaßnahme. 

Der BÖLW kritisiert zudem die verpflichtende Berücksichtigung von vier Prozent nichtproduktiver Flächen (GLÖZ 8), die auch Bio-Betriebe betrifft, obwohl diese bereits durch ihren produktionsintegrierten Naturschutz eine höhere Biodiversität gewährleisten. Der BÖLW schlägt vor, dass nach EU-Öko-Verordnung zertifizierte Flächen anteilig angerechnet werden, um die spezifischen Leistungen des Ökolandbaus angemessen zu berücksichtigen. 

Diese Änderungen könnten weitestgehend budgetneutral umgesetzt werden und wären ein wichtiger Schritt, um die Umweltziele der GAP zu erreichen und den ökologischen Landbau zu fördern. 

Die vollständige Stellungnahme können sie hier lesen:

240109_SN_BOELW_GAPKondVO.pdf


Ihr Kontakt zum BÖLW

Tamira Zöller
Referentin Tierhaltung & Agrarpolitik

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