Die EU-Kommission darf keine neuen gentechnisch veränderte Organismen ohne praxistaugliche Nachweisverfahren und ohne eindeutige Kennzeichnung erlauben.
Zur Abstimmung im Umweltausschuss des Europaparlaments (ENVI) über Anträge zur Aufweichung des Gentechnikrechts erklärt BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres folgendes:
Morgen debattieren die EU-Agrarminister in Brüssel darüber, ob bestimmte Züchtungsverfahren, die künstlich in die DNS der Pflanzen eingreifen, als Gentechnik eingeordnet werden oder nicht.