Morgen debattieren die EU-Agrarminister in Brüssel darüber, ob bestimmte Züchtungsverfahren, die künstlich in die DNS der Pflanzen eingreifen, als Gentechnik eingeordnet werden oder nicht.
Zur Abstimmung im Umweltausschuss des Europaparlaments (ENVI) über Anträge zur Aufweichung des Gentechnikrechts erklärt BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres folgendes:
Die EU-Kommission darf keine neuen gentechnisch veränderte Organismen ohne praxistaugliche Nachweisverfahren und ohne eindeutige Kennzeichnung erlauben.