Mit dem Engagement des Staates für die Ökologische Lebensmittelwirtschaft werden ihre gesellschaftlichen Leistungen honoriert, wie z.B. die Förderung der Artenvielfalt oder der Wasser- und Bodenschutz. Die Maßnahmen sollten außerdem zum Abbau struktureller Probleme des Sektors beitragen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Ökolandbaus in Deutschland stärken. Ein gut aufeinander abgestimmtes Bündel von verschiedenen Politikmaßnahmen ist daher sinnvoll und notwendig [9]. Mit Ökologischer Landwirtschaft können zudem Politikziele im Bereich Umwelt, Tierschutz oder Klima erreicht werden.
Gründe für eine staatliche Förderung der Ökologischen Landwirtschaft
Die Landwirtschaft erbringt über die Nahrungsmittel- und Rohstoffproduktion hinaus wichtige Leistungen für die Gesellschaft, z. B. das Pflegen der Kultur- und Erholungslandschaften, Sicherstellen eines Mindestmaßes an nationaler Selbstversorgung und Beiträge zur ländlichen Entwicklung. 78 % der Bevölkerung wünschen die Honorierung dieser Leistungen, allerdings nur dann, wenn sie an eine umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft gebunden sind [1]. Die Ökologische Landschaft kommt diesem gesellschaftlichen Ziel besonders nahe. Ein zielgerichteter Einsatz der Steuermittel verlangt daher von der Politik eine mindestens gleichrangige, wenn nicht vorrangige Förderung der Ökologischen Landwirtschaft im Vergleich zur konventionellen Produktion. Die Ökologische Lebensmittelwirtschaft ist eine innovative Branche, die mit den für junge Branchen typischen Struktur- und Kostennachteilen kämpft. Um sie aus eigener Kraft wettbewerbsfähig zu machen, ist eine Unterstützung gerechtfertigt, ähnlich wie bei regenerativen Energien. Des Weiteren schließt Bio risikobehaftete Technologien (z. B. Gentechnik, chemischen Pflanzenschutz) aus und verringert so Risiken [2; 3; 4].
Anreize für umwelt- und klimafreundliche Landwirtschaft
Die Förderung der Landwirtschaft durch die EU fußt auf zwei Säulen: Direkte Einkommensübertragungen sowie Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums, darunter die wichtigen Agrarumweltprogramme. Die direkten Einkommensübertragungen sind derzeit noch an niederschwellige Umweltleistungen, das sogenannte Greening, gebunden. So müssen mindestens drei Kulturen als Furchtfolge angebaut werden, Dauergrünland darf nicht mehr umgebrochen werden und es müssen 5 % der Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen eingerichtet werden. Bio-Höfe werden automatisch als Greening-konforme Betriebe eingestuft, da sie von Haus aus mit vielfältigen Fruchtfolgen arbeiten, die vorgeschriebenen Weiden auf Dauergrünland eingerichtet sind und mit dem ausgeprägten Leguminosenanbau, Hecken- oder Blühstreifen die 5 % für die ökologischen Vorrangflächen schnell übererfüllt sind.
Innerhalb der Agrarumweltprogramme der zweiten Säule gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, die nur zum Teil ausschließlich auf den Ökolandbau ausgerichtet sind. Eine spezielle Fördermaßnahme für die Ökologische Landwirtschaft ist die flächenbezogene Umstellungs- und Beibehaltungsförderung, womit ihre ökologischen Leistungen honoriert werden. Diese Prämien haben für die Wirtschaftlichkeit der meisten Öko-Betriebe große Bedeutung [5]. Die Umstellung auf ökologischen Landbau bringt einen höheren Produktionsaufwand und niedrigere Erträge mit sich, die Produkte dürfen jedoch erst nach einer mehrjährigen Umstellungszeit als Bio-Ware vermarktet werden. Um diesen Einkommensausfall auszugleichen, sind die Umstellungsprämien meist höher als die Beibehaltungsprämien. Im europäischen Vergleich nehmen die in Deutschland gewährten Prämien eine Mittelstellung ein [7]. In Deutschland wird die Höhe der Prämie von den Bundesländern festgelegt, was sehr unterschiedliche Förderniveaus zur Folge hat. Zudem steigen immer wieder einzelne Bundesländer temporär aus der Förderung aus. Das steht völlig im Gegensatz dazu, dass als Umstellungsanreiz für Bauern verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend sind. Dies ist einer der Gründe, weshalb die Umstellungsrate immer noch hinter dem Umsatzwachstum der Bio-Branche zurückbleibt.