Nürnberg/Berlin, 13.02.2015. Die Verbände der Bio-Branche tauschten sich am Rande der BIOFACH in Nürnberg mit dem Berichterstatter des EU-Parlamentes zur EU-Öko-Verordnung, Martin Häusling, zur aktuellen Revision des Bio-Rechts aus. Beide Seiten bewerteten den Vorschlag der EU-Kommission als untauglich, um zu mehr und besserem Bio zu kommen. BÖLW und Häusling waren sich einig, dass die Weiterentwicklung des aktuell gültigen Rechtsrahmens für Ökologische Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung auf der Basis der bestehenden Öko-Verordnung stattfinden muss. Insbesondere dürfe kein Sondergrenzwert für Kontaminationen aus der konventionellen Landwirtschaft in Bio-Produkten eingeführt werden. Außerdem müssten die Regelungen für Kontrolle und Import weiterentwickelt werden. Häusling bedankte sich für die Unterstützung der Branche bei der Umsetzung dieser Ziele.
Den aktuellen Sachstand und alle weiteren Infos zur Revision der EU-Öko-Verordnung lesen Sie auf der BÖLW-Webseite.
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Wie weiter mit dem Öko-Recht?
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