Ab dem 18. März darf entalkoholisierter Bio-Wein wieder hergestellt und als Bio ausgelobt werden. Die Neu-Zulassung des Vakuumdestillationsverfahrens durch die EU-Kommission tritt dann in Kraft. Dadurch wird eine seit 2023 existierende Rechtslücke für alkoholfreien Bio-Wein geschlossen. Der deutsche Bio-Spitzenverband Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hatte sich dafür nachdrücklich eingesetzt.
Peter Röhrig, geschäftsführender BÖLW-Vorstand, kommentiert:
„Endlich dürfen Winzer und Winzerinnen wieder alkoholfreien Bio-Wein herstellen und ihr Produkt als solchen verkaufen. Dass sie es knapp zwei Jahre nicht durften, war eine unnötige Rechtsposse, die jetzt glücklicherweise beendet wurde.
Hohe Bio-Standards sind richtig und wichtig. Die Vakuumdestillation freilich wurde bis 2023 schon für die Herstellung von alkoholfreiem Bio-Wein eingesetzt und hat zu keinem Zeitpunkt die ökologische Qualität in Frage gestellt.“
Hintergrund:
Am 26. Februar wurde die delegierte Verordnung 2025/405 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ergänzt die EU-Öko-Verordnung 2018/848 um das Verfahren der Vakuumdestillation zur Entalkoholisierung von Bio-Wein. Diese Ergänzung wurde notwendig, weil die Herstellung von alkoholfreiem Wein seit dem 1.1.2023 nicht mehr unter das Lebensmittelrecht, sondern unter das EU-Weinrecht fällt. Da in der EU-Öko-Verordnung alle Verfahren für die Herstellung von Bio-Wein vor einer Verwendung explizit zugelassen sein müssen, musste diese Zulassung nachgeholt werden, obwohl das Verfahren selbst bereits vor dem 1.1.2023 zum Einsatz kam. Der BÖLW hat sich seit 2023 für die Wiederzulassung eingesetzt und ein Dossier für die Aufnahme der Vakuum-Destillation zur Entalkoholisierung von Wein eingebracht. Auf dieser Grundlage wurde das Verfahren nun europäisch zugelassen und kann ab dem 18. März eingesetzt werden.
Foto: Being Organic in EU