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Pressemitteilung

Stoffstrombilanz-Verordnung muss Wasser schützen und Ökolandbau stärken

Gesetz muss Umsetzung des Verursacherprinzips sicherstellen

Berlin, 23.11.2017. Die Stoffstrombilanz-Verordnung steht am Freitag (24.11.) auf der Agenda des Bundesrates. Felix Prinz zu Löwenstein, der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Die Stoffstrombilanz-Verordnung (SSBV) muss bei den Problembetrieben wirken, die das Grundwasser mit zu viel Nitrat belasten. Und nicht den Betrieben das Leben schwer machen, die Gewässer schützen und damit Teil der Lösung sind. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird das misslingen. Denn wer zu viel Stickstoff ausbringt, soll dies großzügig kleinrechnen können. Und die Bauern, die mit ihrer Wirtschaftsweise das Grundwasser schützen, sollen zusätzlich mit unsinnigen Auflagen und Dokumentationspflichten belastet werden.

Die Bundesländer sind also keineswegs am Ziel. Sie müssen den vorliegenden Entwurf dringend verbessern. Denn mit der Verordnung müssen die Verursacher von Wasserverschmutzung gezwungen werden, ihre Wirtschaftsweise zu ändern. Nur so kann die SSBV ein Teil der Lösung werden, Landwirtschaft wasserfreundlich zu machen.

Aktuell ist Wasserverschmutzung für die Verursacher kostenlos, den Preis dafür zahlen Trinkwasserkunden und die Umwelt. Die Aufbereitung von Trinkwasser kostet Milliarden Euro.“


Hintergrund
Das Bundeskabinett hat am 14. Juni die ‚Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen‘, die sogenannte Stoffstrombilanz-Verordnung, beschlossen. Die Verordnung ist der letzte Baustein des Düngepakets.

Ziel der Verordnung ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar zu machen. Der Verordnungsentwurf sollte bereits am 22. September im Bundesrat behandelt werden, wurde aber kurzfristig von der Agenda genommen, weil die Bundesländer noch deutliche Korrekturen einforderten. Jetzt liegen dem Bundesratsplenum überarbeitete Empfehlungen der Fachpolitiker vor. Am 1. Januar 2018 soll die Verordnung in einem gestuften Verfahren in Kraft treten.



Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken wurden 2016 von über 37.000 Bio-Betrieben 9,48 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Bioland, Biokreis, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.