Berlin 16.11.2017. Die Verhandlungsführer der europäischen Mitgliedsstaaten, von EU-Kommission und -Parlament haben einen technisch bereinigten Gesetzentwurf zur Revision der EU-Öko-Verordnung vorgelegt, der am kommenden Montag (20.11.) im Sonderausschuss Landwirtschaft des EU-Agrarrates vorentschieden werden soll. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:
„Der Bundesregierung ist es gelungen, wichtige Verbesserungen im Gesetzentwurf zur neuen EU-Öko-Verordnung zu erzielen. Ihr selbst gestecktes Ziel bei der Neufassung des Bio-Recht hat sie allerdings noch nicht erreicht. Denn trotz Verbesserungen ist die wichtige Regelung zum Thema Öko-Kontrolle weiter kritisch, welche die Bundesregierung bisher zu Recht stets moniert hatte.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt muss jetzt sicherstellen, dass die Bio-Kontrolle auch künftig funktioniert. Kontrollbehörden, Kontrollstellen und Bio-Unternehmen dürfen nicht mit Warensperrungen belastet werden, die Augenblicke später wieder aufgehoben werden, weil augenscheinlich kein Verstoß vorliegt. Nur wenn die Bundesregierung hier eine Klärung erreicht, kann sie dem Bio-Recht zustimmen.
Insgesamt bewerten wir den vorliegenden Gesetzentwurf weiter kritisch. Zwar konnten mit neuen Regelungen zu Gewächshäusern und Bio-Aromen einige Fortschritte gegenüber den aktuell gültigen Regeln erreicht werden. Die wenigen Verbesserungen wiegen die Defizite in anderen entscheidenden Bereichen wie etwa Import sowie den Aufwand der neu erforderlichen Auslegung des Gesetzes durch die Bundesländer und Unternehmen jedoch nicht auf.“
Hintergrund
Zum zweiten Mal seit ihrem Bestehen 1992 wird die EU-Öko-Verordnung komplett reformiert. Nach fast vier Jahren Verhandlungen haben sich die Verhandlungsführer am 28. Juni 2017 auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt. Eine technisch bereinigte Fassung wurde jetzt bekannt, diese wird nun EU-Parlament und -Agrarrat zum Beschluss vorgelegt.
Die Vorentscheidung soll am 20.11. mit einer Abstimmung im Sonderausschuss Landwirtschaft des Agrarrates fallen. Falls der Entwurf Zustimmung findet, muss er noch durch zahlreiche nachgeordnete Rechtsakte ergänzt werden.
Die bisherigen Vorschläge stießen bei etlichen Mitgliedstaaten auf Kritik, weshalb eine Zustimmung der Staaten nicht als sicher gilt. Die Bundesregierung hatte sich zuletzt kritisch zu den Vorschlägen verhalten und will dem neuen Bio-Recht nur zustimmen, wenn bestimmte Defizite des Gesetzentwurfs behoben werden.
Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken wurden 2016 von über 37.000 Bio-Betrieben 9,48 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Bioland, Biokreis, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.