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Pressemitteilung

Öko-Landbaugesetz: Weiterentwicklung stärkt Bio-Kontrollsystem

BÖLW begrüßt Stellungnahme des Bundesrates

Berlin, 31.03.2023. Heute, am 31. März 2023, verabschiedete der Bundesrat eine Stellungnahme zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG). Damit werden grundlegende Voraussetzungen für eine neue Verordnung für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) geschaffen. Zusätzlich bringt der Bundesrat eine Konkretisierung zur Bio-Kontrolle mit ein. Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin - das wird abgesichert durch die Bio-Kontrolle. Damit diese reibungslos funktioniert, muss die Arbeitsteilung von Bio-Kontrollbehörden und den Bio-Kontrollstellen rechtssicher geklärt sein. Die Vorschläge des Bundesrates zur Konkretisierung bestehender Regelungen im ÖLG stellen sicher, dass die Länder Kontrollaufgaben rechtssicher an Kontrollstellen übertragen können.

Bio-Kontrolle und -Zertifizierung bleiben damit weiterhin in den Händen der Kontrollstellen. Verstöße können von Kontrollstellen dann geahndet werden, wenn sie dafür beliehen werden. Andernfalls sind dafür die Kontrollbehörden zuständig. Dadurch wird das bewährte zweistufige Kontrollsystem mit privaten Kontrollstellen, die von den Behörden staatlich zugelassen und überwacht werden, gestärkt. Wir appellieren an den Bundestag die Bundesratsänderungen zu übernehmen.

Wichtig ist, dass die neuen Regeln zur Kontrolle und Auslobung von Bio in der AHV nun schnell umgesetzt werden und auch für die Restaurants, Kantinen oder Mensen attraktiv sind. Nur, wenn diese Einrichtungen ihr Bio-Angebot erweitern, können Verbraucherinnen und Verbraucher auch in der Außer-Haus-Gastronomie Bio-Gerichte wählen. Die positive Bio-Entwicklung der letzten Jahrzehnte zeigt das große gesellschaftliche Interesse an Bio. Besonders deutlich wurde dies in der Corona-Pandemie, wo die Menschen aufgrund der Schließungen aller AHV-Einrichtungen verstärkt zu Bio-Lebensmitteln griffen, um zu Hause frische Mahlzeiten zuzubereiten.

Eine Vergrößerung des Bio-Angebotes kann jedoch nur gelingen, wenn die neue Regelung einen unkomplizierten Einstieg für Küchen in Bio ermöglicht, Anreize für die Erhöhung ihres Bio-Anteils setzt und ohne unnötige Bürokratie umsetzbar ist.“

Hintergrund

Das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) wird aufgrund der neuen Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) angepasst, damit Bio-Kontrollstellen künftig weiterhin auch Kontrollen in der AHV übernehmen können und um Bußgelder für Verstöße in der AHV festlegen zu können. Am 31. März 2023 beschloss der Bundesrat seine Stellungnahme zum ÖLG-Entwurf der Bundesregierung und schlug eine Ermächtigung für die Länder zur Übertragung von Aufgaben an Kontrollstellen vor. Die im ÖLG bereits festgelegte Aufgabenteilung zwischen Kontrollstellen und Behörden wird dadurch nicht geändert, die Bundesratsinitiative löst jedoch ein formalrechtliches Problem der Länder. Der Vorschlag fand deshalb eine breite Unterstützung der Länder. Das Gesetz wird in den nächsten Wochen im Bundestag beraten und verabschiedet werden.


Weitere Informationen rund um das neue Bio-Recht gibt es hier www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/neues-biorecht.

Einen Überblick, über die Reglungen zur EU-Öko-Verordnung, finden Sie leicht verständlich auf www.allesueberbio.de.

Alle BÖLW-Presseinformationen finden Sie hier: www.boelw.de/presse/meldungen.

3.447 Zeichen, Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten. Ansprechperson: Leitung BÖLW-Pressestelle, Saskia Horenburg, presse[at]boelw.de, +49 30 28482-307

Ein Foto von Peter Röhrig finden Sie zur Veröffentlichung im Zusammenhang mit dieser Meldung auf https://www.boelw.de/service/mediathek/personen/


Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von über 55.000 Bio-Betrieben 15,3 Milliarden Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind unter anderem Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessengemeinschaft BioMarkt, Naturland, Arbeitsgemeinschaft Ökologisch engagierter Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe. Wer wir sind: www.boelw.de/ueber-uns/mitglieder.