01.10.2012 |Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft begrüßt den Vorstoß des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) Investitionsförderung künftig nur Betrieben mit besonders tierfreundlichen Haltungssystemen zukommen zu lassen. „Aigners Ministerium folgt an dieser Stelle dem Grundsatz, dass öffentliche Gelder in der Landwirtschaft für öffentliche Leistungen einsetzt werden müssen“, kommentiert der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein die Vorschläge des Bundes bezüglich der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) anlässlich der Agrarministerkonferenz der Länder (AMK) und betont: „Agrarpolitik ist nicht nur Sache von Bund und EU. Die Länder müssen zeigen, dass sie die Steuermillionen für die Landwirtschaft nicht mehr mit der Gießkanne verteilen, sondern an spezifizierte Leistungen für den Umwelt-, Natur- und Tierschutz binden.“ Löwenstein erwartet, dass sich bei der Beschlussfassung des AMK-Planungsausschusses im Dezember alle Bundesländer für eine nachhaltige Entwicklung der GAK einsetzen.
Bereits heute zeigen mehr als 22.000 Bio-Betriebe in Deutschland wie tiergerechte Haltung, Arten-, Boden-, sowie Gewässerschutz, der Erhalt von Biodiversität und eine wirtschaftliche Produktion miteinander in Einklang gebracht werden können. „Nur eine Landwirtschaft, die ihre Ressourcen für zukünftige Generationen schont und gesunde, hochwertige Lebensmittel sowie Bioenergie nachhaltig herstellt, darf von den Ländern finanziell unterstützt werden,“ sagt Löwenstein und warnt in Bezug auf den Ökolandbau davor, eine Förderung nach Kassenlage zu betreiben wie es in einigen Bundesländern in der Vergangenheit der Fall war. So ginge den Ländern nicht nur der hohe Kofinanzierungsanteil von Bund und EU verloren. Die Bundesländer vergäben ohne eine zuverlässige Förderung des Ökolandbaus auch riesige Marktchancen vor Ort, da die Nachfrage nach Bio-Lebensmittel in Deutschland stetig steigt.
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