Im Ökolandbau ist Gentechnik verboten. Doch die aktuelle Überarbeitung des Gentechnikgesetzes durch die EU-Kommission kann zu weitreichenden Folgen führen. Eine Abschwächung der Standards ginge vor allem zu Lasten der ökologisch wirtschaftenden Betriebe. Die Wahlfreiheit für Bäuerinnen und Verbraucher ist unverzichtbar und um dies zu gewährleisten, braucht es eine umfassende Kennzeichnungspflicht für gentechisch veränderte Organismen entlang der gesamten Wertschöpfungskette und weitere Maßnahmen, mit denen Bio-Ware vor Gentechnik-Verunreinigungen geschützt werden kann. Außerdem stellt sich die Frage wie ein neues Gentechnikgesetz mit den Ausbauzielen des Ökolandbaus in Deutschland aber auch EU weit vereinbar wäre. Zu diesen Fragen und perspektivischen Handlungsoptionen für die Praxis wurde in dieser Veranstaltung diskutiert.
Auf dem Podium sprachen
- Jan Plagge (Präsident, IFOAM)
- Prof. Dr. Maria Finckh (Fachgebiet ökologischer Pflanzenschutz, Uni Kassel)
- Barbara Endraß (Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft Baden-Württemberg)
Moderation: Tina Andres (Vorstandsvorsitzende, BÖLW)
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