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Pressemitteilung

Nationale Gentech-Verbote im Hinterzimmer verhandelt – Deutschland ohne Position

Berlin, 01.05.2014 | Am 2. Mai wird eine Verhandlungsgruppe der EU-Mitgliedsstaaten hinter verschlossenen Türen die Möglichkeit nationaler Anbauverbote beraten. Erste Entscheidungen dazu können bereits am 7. Mai fallen. „Obwohl die Zeit drängt und der Bundesrat sowie Abgeordnete aller Fraktionen einen nationalen Ausstieg aus der Gentechnik fordern, bleibt immer noch unklar, welche Position die Bundesregierung in Brüssel einnimmt“, kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, und ergänzt: „Es wäre inakzeptabel, wenn fundamentale Fragen zur Sicherung der Gentechnik-Freiheit der EU-Mitgliedsstaaten von Beamten im Hinterzimmer verhandelt würden. Wir zählen deshalb darauf, dass die Bundesregierung verhindert, dass EU-Kommission und -Rat hektisch und in intransparenter Art und Weise den aktuell unzureichenden Vorschlag durchboxen. Dem Bundestag – und allen weiteren 27. nationalen EU-Parlamenten – bliebe dann nämlich keine Zeit mehr, einen Vorschlag demokratisch zu beraten.“

Damit die Bundesregierung ihrer Verantwortung gerecht wird, müssen die Bundestagsfraktionen nun Druck aufbauen. Die Initiative für einen interfraktionellen Antrag einiger Bundestagsabgeordneter ist ein gutes Zeichen, genügt jedoch nicht. Löwenstein: „Gerade die Abgeordneten der Regierungsparteien müssen sich dafür stark machen, dass die Versprechen des Koalitionsvertrages eingehalten werden. Darin steht, dass die Bundesregierung die Bedenken der Menschen gegenüber der Gentechnik ernst nimmt. Die Politik der Bundesregierung spricht jedoch bislang eine völlig andere Sprache: Im Januar hat die Bundesregierung den Weg für die Zulassung des Gentech-Maises 1507 frei gemacht. Jetzt setzt sie auch der Brüsseler Mogelpackung nichts entgegen. Die aktuellen Vorschläge zu nationalen Anbauverboten würden dazu führen, dass es immer mehr Gentechnik-Anbau gibt und dass sich Staaten mit Gentechnik-Unternehmen bei Verbotswünschen arrangieren müssten. Das ist nicht akzeptabel!“ Kanzlerin Merkel, Agrarminister Schmidt und Umweltministerin Hendricks müssen Forderungen des Bundesrats zu nationalen Anbauverboten umsetzen, die dieser im April vorgelegt hat. Diese berücksichtigen entscheidende Aspekte, welche im aktuellen Entwurf der griechischen Ratspräsidentschaft nicht berücksichtigt sind:

  1. die Grundlage der Brüsseler Verhandlung sollte der Vorschlag des EU-Parlaments von 2011 sein;
  2. Anbau-Verbote müssen auf rechtssicheren Füßen stehen;
  3. Verbots-Erwägungen eines EU-Mitgliedsstaates dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, dass die betreffenden Gentechnik-Unternehmen konsultiert werden müssen;
  4. Gentechnik Anbauverbote müssen in Selbstbestimmung der Mitgliedsländer jederzeit erlassen werden dürfen.