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Pressemitteilung

Länder müssen Einfuhr von Bio-Produkten sichern

Kontrollverfahren bei Bio-Importen ändert sich zum Jahreswechsel

Berlin, 16.12.2021. Zum Jahreswechsel wird die Einfuhrkontrolle von Bio-Waren in die EU mit dem neuen Bio-Recht umgestellt. Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), appelliert an die Bundesländer:

“Bio-Unternehmen, die ihre Öko-Waren aus dem nichteuropäischen Ausland beziehen, sind beunruhigt. Denn wenige Tage, bevor die neuen Importregeln gelten, ist unklar, ob diese Umstellung in Deutschland funktionieren wird. Die Produktion vieler Unternehmen hängt aber substanziell davon ab, dass die Lieferungen zügig abgewickelt werden. Es besteht deshalb das Risiko, dass Bio-Lebensmittel verderben, statt den Weg in den Handel zu finden.

Die Länder müssen dafür sorgen, dass Bio-Produkte wie Südfrüchte, Reis oder Kaffee weiter nach Deutschland geliefert werden können. Künftig geht die Bio-Importkontrolle vom Zoll auf die Länder über. Die Länder müssen zum 1.1.2022 dringend sicherstellen, dass genügend qualifiziertes Personal rund um die Uhr für diese Aufgabe zur Verfügung steht. Die Waren müssen gründlich kontrolliert werden und zügig bei den Abnehmenden ankommen. Neben dem akuten Risiko der Lebensmittelverschwendung, stehen die Unternehmen vor Lieferengpässen und befürchten hohe wirtschaftliche Verluste. Falls die Bundesländer ihrer neuen Aufgabe nicht schnell genug gewachsen sein sollten, müssen sie in den nächsten Tagen für eine Übergangsregelung sorgen.

Immer mehr Kundinnen und Kunden fragen Bio-Lebensmittel jedes Jahr stärker nach. Die Deutschen unterstützten den Öko-Umbau an der Ladenkasse in 2020 mit 14.99 Mrd. €.“


Hintergrund
Ab 1.1.2022 müssen die Regeln der neuen EU-Öko-Verordnung angewendet werden. Die neue Öko-Verordnung bleibt den Grundsätzen des bestehenden Bio-Rechts treu. Weiterhin ist die Zertifizierung vom Acker bis in den Handel einschließlich Importe die Grundlage für die Nutzung der geschützten Bio-Kennzeichnung. Aber auch kleine und größere Änderungen erwarten die Betriebe in fast allen Bereichen. Größere Änderungen gibt es bei den Importregeln, weil dort die bisherige Anwendung von gleichwertigen Standards sukzessive auf die Anwendung der Öko-Verordnung in Drittländern ohne Handelsabkommen umgestellt wird. Zudem ändern sich die Verfahren bei der Abwicklung der Importe beim Eintritt in die EU.

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1365 Zeichen (Kommentar), Veröffentlichung honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten, Ansprechpartner: Pressestelle BÖLW, Tel. +49 30 28482-307

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von rund 51.600 Bio-Betrieben 14.99 Mrd. € umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind unter anderem: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe. Wer wir sind: https://www.boelw.de/ueber-uns/mitglieder/