Berlin, 08.02.2021. 2019 haben Landwirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam ein Insektenschutzpaket beschlossen, dessen gesetzlicher Teil nun umgesetzt werden soll. Der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert die aktuelle Diskussion:
„Der BÖLW begrüßt, wenn der Insektenschutz gestärkt wird. Artenvielfalt ist das Immunsystem unserer Erde, unabdingbar für die Landwirtschaft und damit für unser Überleben.
Die aktuell diskutierten Gesetzentwürfe zum Insektenschutzpaket können hier für den wirksamen Schutz der Biodiversität nur ein erster Schritt und Baustein sein.
Pauschale Aussagen zur Unterstützung der Betriebe in geschützten Gebieten helfen jedoch nicht weiter. Der Ernst der Lage des Insektensterbens erfordert ebenso Differenzierung, wie die aktuelle Fördersituation. Denn das Ob und das Wie der Unterstützung von Betrieben, die in Vogelschutz- oder FFH-Gebieten wirtschaften, wird über den Natura2000-Ausgleich von den Bundesländern bestimmt. Die gehen damit allerdings mitunter sehr unterschiedlich um.
Bund und Länder müssen die Voraussetzungen für den finanziellen Ausgleich höherer Auflagen beim Insektenschutz schaffen. Messlatte für eine solche Unterstützung muss der Standard des ‚Integrierten Pflanzenschutzes‘ sein, der gesetzlich vorgeschrieben, aber vielfach nicht umgesetzt ist.
Die Ausgleichsfinanzierung für Insektenschutzmaßnahmen der Bäuerinnen und Bauern gelingt, wenn mehr Mittel für Agrarumweltprogramme zur Verfügung gestellt werden. Dafür braucht es eine höhere Umschichtung von Agrargeldern aus den Direktzahlungen in die 2. Säule, wie sie beim Treffen der Agrarminister am vergangenen Freitag diskutiert wurde.
Wenn mit dem Inkrafttreten des Paketes die Betriebe einen ausreichenden Ausgleich und Anreiz haben, werden weitere Höfe auf Bio umstellen. Das ist wichtig, denn Ökolandbau tut weit mehr als nur Herbizide oder besonders bienengefährliche Insektizide wegzulassen, wie es aktuell im Kontext des Insektenschutzpaketes diskutiert wird. Bio ist als Produktionssystem ein umfassendes und ganzheitliches ‚Insektenschutzpaket‘, das deutlich über die jetzt diskutierten gesetzlichen Auflagen hinausgeht. Der mit Ökolandbau verbundene höhere Aufwand muss auch künftig verlässlich ausgeglichen werden.
Dass Bio positiv auf Artenvielfalt, Wasser und Boden wirkt, hat die Wissenschaft vielfach bestätigt.“
Hintergrund
Das Bundeskabinett will am 10. Februar 2021 eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung beschließen.
Beim Bundesnaturschutzgesetzt sollen bestimmte Streuobstwiesen und besonders artenreiches Grünland unter besonderen Schutz gestellt werden. Die Anwendung von Pestiziden soll hier eingeschränkt werden, die Bewirtschaftung soll weiter erfolgen. In einigen Bundesländern stehen diese Biotoptypen teilweise bereits unter Schutz.
Mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung soll in bestimmten Schutzgebieten die Anwendung von Herbiziden und besonders bienengefährlichen Pestiziden (B1) verboten werden. In Ausnahmefällen soll das Verbot aufgehoben werden können. Generell sollen auch Ausnahmen für die Saatgutproduktion und den Gemüseanbau gelten.
Aktuell wird eine potenzielle Kürzung von Förderungen, unter anderem der Öko-Förderung, in geschützten Gebieten, nach Einführung des Verbots der Anwendung von Herbiziden und bienengefährlichen Insektiziden in eben diesen, als Anlass verwendet, das Insektenschutzpaket grundsätzlich in Frage zu stellen. Herbizide und bestimmte Insektizide nicht zu verwenden, ist jedoch nur ein kleiner Ausschnitt der insekten- und umweltschützenden Maßnahmen des Ökolandbaus und damit auch der Öko-Förderungen.
Mit den Fördermitteln des „Natura2000-Ausgleichs“ gleichen die EU und die Bundesländer den Mehraufwand in Schutzgebieten pauschal aus. Die Länder sind gefordert, diese an die neuen Auflagen anzupassen und in der Breite zu nutzten. Damit solche Ausgleichzahlungen geleistet werden können, muss die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern dafür sorgen, dass im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) alle Spielräume genutzt werden, um die entsprechenden Programme ausreichend auszustatten.
Im aktuell gültigen Förderrahmen der EU nutzt Deutschland die mögliche Umschichtung von Flächenzahlungen hin zu den spezifischen Programmen der 2. Säule der GAP bislang nur zu etwa einem Drittel (6 von 15 %).
Welche positiven, umfassenden Wirkungen Öko hat, fasste eine der größten Metastudien, die unter anderen das staatliche Thünen-Institut ausarbeitete, zusammen, s. „Umfassende Studie: System Ökolandbau ist klarer Punktsieger bei Umwelt- und Ressourcenschutz“.
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Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von 50.000 Bio-Betrieben über 12 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Deutsche Tee & Kräutertee Verband, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.