Anlässlich des Sondertreffens der Agrarminister der Länder und des Bundes zum Umbau der Tierhaltung fordert der BÖLW die Diskriminierung der artgerechten Bio-Tierhaltung bei der geplanten Finanzierung zu beseitigen.
Berlin, 3.5.2023. Am 5. Mai 2023 treffen sich die Agrarminister von Bund und Ländern, um über die geplanten Regelungen zum Umbau der Nutztierhaltung zu beraten. Der geschäftsführende Vorstand des Bio-Spitzenverbands Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, kommentiert:
„Die geplante verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Gut ist, dass Bio-Produkte bei der geplanten Kennzeichnung, wie beim Ei, eigenständig erkennbar sind. Für Bäuerinnen und Bauern schafft der Umbauplan Investitionssicherheit und gibt so Perspektive.
Damit der Umbau zu mehr art- und umweltgerechter Bio-Tierhaltung beiträgt, muss die Benachteiligung von Bio bei der geplanten Finanzierung umgehend korrigiert werden. Für eine faire Wettbewerbssituation muss die Förderquote für Bio-Tiere bei den sogenannten laufenden Kosten gleich hoch liegen wie bspw. bei der geplanten Stufe “Frischluft”. Aktuell soll die Förderquote bei Bio nur etwa halb so hoch sein.
Aktuell wird über die zukünftige Ausgestaltung, Finanzierung und Kennzeichnung der Schweinehaltung beraten. Wichtig ist, dass diese Regeln zügig auf den Weg gebracht werden. Im nächsten Schritt müssen noch fehlende Lebensphasen für das Schwein und Regelungen für die anderen Nutztierarten hinzukommen. Ebenso müssen verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung in die Kennzeichnung einbezogen werden. Damit die Transformation der Tierhaltung gelingt, muss die Finanzierung des Umbaus eine langfristige Perspektive erhalten. Die bereits beratene mengenbezogene Abgabe auf Fleisch kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten und die begrenzten, bereits eingeplanten Bundesmittel ergänzen.
Das Stallbaurecht und Regeln im Immissionsrecht müssen zügig angepasst werden, um Investitionen in bessere Ställe zu ermöglichen. Wichtig ist ebenso die Verbesserung der Mindestvorgaben für Schlachtung und Transport von Tieren. Im Bio-Recht ist bereits heute neben Haltungsvorgaben für jegliche Lebensphasen aller relevanten Nutztiere auch die Kennzeichnung in allen Vertriebsbereichen gesetzlich geregelt. All das wird umfassend staatlich kontrolliert.
Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht eine Haltungskennzeichnung vor sowie den Ausbau des Öko-Landbaus bis 2030 auf 30 Prozent Fläche. Da Bio-Tiere Öko-Futter erhalten, findet mit jedem Bio-Tier mehr Öko-Grünland und Öko-Ackerbau statt – mit positiven Effekten für den Umwelt-, Klima- und Artenschutz. Die Flächengebundene Öko-Tierhaltung sorgt dafür, dass nur so viele Tiere auf einer Fläche gehalten werden, wie diese verträgt.”
Hintergrund
Bereits 2015 beschrieb der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Haltungsbedingungen eines Großteils der Nutztierhaltung in Deutschland als „nicht zukunftsfähig“. Die gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung sind seitdem weiter gestiegen. Auch die Risken für die Tierhalter aufgrund möglicher gerichtlicher Urteile zu unzureichenden Haltungsvorgaben sind nach wie vor hoch. Das Thünen-Institut schlussfolgerte im Rahmen der Borchert-Kommission, dass ohne einen ambitionierten Umbauplan etliche tierhaltende Betriebe keine Perspektive haben werden. Diese Situation hat sich mit der Ernährungssicherheitsdiskussion im Zuge des Krieges gegen die Ukraine weiter verschärft.
Aktuelles zur Bio-Tierhaltung unter: www.boelw.de/themen/tier/haltung
Alles zur Tierhaltung in der EU-Öko-Verordnung unter: www.allesueberbio.de/haben-bio-kuehe-schweine-und-huehner-auslauf
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4.033 Zeichen, Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten. Ansprechperson: Peter Röhrig: 0160 96459951, Saskia Horenburg, Leitung Presse beim BÖLW, presse[at]boelw.de, +49 30 28482-307
Ein Foto von Peter Röhrig finden Sie zur Veröffentlichung im Zusammenhang mit dieser Meldung auf https://www.boelw.de/service/mediathek/personen/
Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von über 55.000 Bio-Betrieben 15,3 Milliarden Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind unter anderem Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessengemeinschaft BioMarkt, Naturland, Arbeitsgemeinschaft Ökologisch engagierter Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe. Wer wir sind: www.boelw.de/ueber-uns/mitglieder.