Berlin/Brüssel, 15.12.2014. In seiner heutigen Sitzung hat der EU-Agrar- und Fischereirat ein unverbindliches Orientierungspapier zum Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der EU-Öko-Verordnung befürwortet. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:
„De facto ist der Verordnungsvorschlag im Rat durchgefallen. Die italienische Präsidentschaft fand keine Mehrheit für ein Teilverabschiedung und im „Orientierungspapier“ werden alle strittigen Punkte auf das zurückgeschrieben, was es bereits gibt: die bestehende EU-Öko-Verordnung. Mit ihrer Ablehnung stoßen Europas Landwirtschaftsminister mehr oder weniger entschlossen in dasselbe Horn, das auch von Bundesrat, Bundestag, Regierungsfraktionen und der gesamten Bio-Branche geblasen wird. Für Agrarkommissar Phil Hogan gebietet es nun die Vernunft, den Kommissionsvorschlag schnellstmöglich zurückzuziehen, den er selbst zu Beginn der Ratssitzung als „unacceptable“, also unannehmbar, bezeichnet hat. Hogan kann dann einen Entwurf vorlegen, in dem die bewährte Rechtsgrundlage der bestehenden EU-Öko-Verordnung weiterentwickelt wird. Es ist schon zu viel Zeit ins Land gegangen, ohne dass auch nur eine der Verbesserungen aufgegriffen wurde, die auf dem Tisch der EU-Gremien liegen.“
Hintergrund
Zum zweiten Mal seit ihrem Bestehen (1992) soll die EU-Öko-Verordnung – der Rechtsrahmen für Bio-Lebensmittel – komplett überarbeitet werden. Am 25. März 2014 hat die EU-Kommission dazu einen Entwurf vorgelegt. Dieser Vorschlag wird in den nächsten zwei Jahren in den EU-Gremien weiter beraten werden.Eine große Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hat bereits eine sehr kritische Haltung gegenüber einer Vielzahl von Einzelpunkten im Revisionsentwurf geäußert. Das EU-Parlament befasst sich in den nächsten Wochen mit den Kommissionsvorschlägen.
Der Bundesrat hatte Ende Mai 2014 einen Beschluss zu dem Kommissionsvorschlag gefasst. Darin wird die geplante Totalrevision abgelehnt. Der Bundesrat setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Verordnung ein. Auch der Bundestag hatte im Oktober 2014 eine ähnliche Erklärung abgegeben.
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