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Pressemitteilung

BÖLW: Wo Bio drauf steht, bleibt Bio drin! Noch wenige Tage bis zur neuen EU-Öko-Verordnung

Berlin, 18. Dezember 2008 | Auch die neue EU-Öko-Verordnung 834/2007, die am 01.01.2009 in Kraft tritt, garantiert die gewohnt hohe Qualität und Sicherheit von Bio-Produkten. Während der Inhalt gleich bleibt, ändert sich für den Verbraucher die Kennzeichnung der Bio-Produkte.

Zwar dürfen das deutsche Bio-Siegel und die Markenzeichen der deutschen Anbau-Verbände weiter auf die Verpackungen, spätestens ab dem 01.07.2010 muss jedoch zusätzlich das neue EU-Bio-Logo verwendet werden, das derzeit erarbeitet wird. Hinzu kommt die verpflichtende Herkunftsangabe, die nach EU-Herkunft, nicht EU-Herkunft und EU-Herkunft/nicht EU-Herkunft unterscheidet. Zusätzlich kann – bei einem Anteil von 98% der Rohwaren aus einem Land – die nationale Herkunft angegeben werden.

Der BÖLW hält diese Angaben für wenig aussagekräftig: „Wenn z.B. auf einem Müsli, dessen Zutaten bis auf getrocknete Bananen aus Deutschland stammen, dann EU-Bio/Non-EU-Bio draufsteht, ist der Informationswert für den Verbraucher gleich null. Diese Regelung muss deshalb mittelfristig noch mal geändert werden“, so Alexander Gerber, Geschäftsführer des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Gerber fordert, dass das neue EU-Bio-Logo spätestens bis Ende 2009 vorliegen müsse, damit die Unternehmen rechtzeitig ihre Verpackungen umgestalten können.

Vergleicht man das Ergebnis des Revisionsprozesses mit dem ersten Verordnungsentwurf hat der BÖLW gemeinsam mit seinem europäischen Verband, der IFOAM-EU-Gruppe, und dem deutschen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach drei Jahren harter Verhandlungen, zähem Ringen und viel Detailarbeit viel erreicht. Dazu Gerber: „Vor allem bei der Kontrolle von Importware und den Regelungen zur Verarbeitung konnten substanzielle Fortschritte erreicht werden. So ist es jetzt möglich, dass auch Zusatz- und Hilfsstoffe in Bio-Qualität hergestellt und eingesetzt werden können.“ Dennoch entspricht die EU-Öko-Verordnung in einigen Punkten nach wie vor nicht dem Verständnis, das die deutschen Anbauverbände vom Ökologischen Landbau haben. So erlaubt die Verordnung z.B. die Teilbetriebsumstellung. Die im BÖLW organisierten Verbände werden ihre strengeren Standards oberhalb der EU-Öko-Verordnung konsequent weiterentwickeln und kommunizieren.

Jetzt gilt es, die notwendigen Anpassungen in den Betrieben vorzunehmen, zusammen mit den zuständigen Behörden der Bundesländer eine einheitliche Umsetzung der Vorschriften sicherzustellen, sowie die notwendige Weiterentwicklung der Durchführungsbestimmungen und der noch offenen Regelungsbereiche (z.B. Aquakultur und Kellerei) voranzutreiben.

Der BÖLW stellt auf seiner Homepage einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur alten EU-Öko-Verordnung zur Verfügung (www.boelw.de).


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