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Pressemitteilung

„Bio-Recht praxistauglich ausgestalten“

Auf den Öko-Feldtagen diskutierte die Bio-Branche, wie die Ausgestaltung der neuen EU-Öko-Verordnung vorankommt

Berlin / Grebenstein, 05.07.2019. Auf den Öko-Feldtagen diskutierte die Bio-Branche, wie die Ausgestaltung der neuen EU-Öko-Verordnung vorankommt. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), war vor Ort und kommentiert: 

„Das neue Bio-Recht, dass ab 2021 gilt, wird Stück für Stück um wichtige Regeln ergänzt. Noch vor der Sommerpause soll beschlossen werden, wie künftig Sprossen erzeugt, Bienen gehalten, Fische aufgezogen und mit Katastrophenfällen umgegangen wird. Die Konkretisierungen sind wichtig, denn sie geben den Unternehmen Planungssicherheit.

Ebenfalls auf der Zielgeraden ist ein Rechtsakt, der unter anderem die Öko-Tierhaltung und -Verarbeitung konkretisiert. Der Rechtsakt wird voraussichtlich im Herbst 2019 beschlossen.

Wichtig ist, dass die neuen Regeln die besonders artgerechte, freilandorientierte Haltung für Bio-Schweine und -Rinder stärken und nicht verhindern.

Bei den Regeln für Bio-Geflügel muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Haltung in besonders artgerechten Mehrklimazonenställen gestärkt wird und eine bessere Auslauf-Nutzung erfolgen kann, indem diese näher an den Ställen liegen. Mit den neuen Regeln sollte auch die Öko-Geflügel-Zucht sowie die mobile -Haltung gefördert werden. Die vorliegenden Entwürfe müssen dazu noch weiter entwickelt werden. Denn die Vorschläge, die gerade vorliegen, reichen für eine Weiterentwicklung der Bio-Geflügelhaltung im Sinne der Tiere nicht aus. Der BÖLW hatte umfangreiche Vorschläge auf den Tisch gelegt, mit denen das neue Bio-Recht hier vorankommt.“

Foto: BLE, Bonn, Dominic Menzler


Hintergrund

Bis Ende 2020 wird die neue Öko-Basisverordnung, die 2018 verabschiedet wurde, noch durch viele wichtige Regeln ergänzt. Gebündelt in etwa einem Dutzend Rechtsakten wird konkret festgelegt wie genau Bio-Tierhaltung, die Listen zugelassener Bio-Betriebsmittel oder -Lebensmittelzutaten sowie genauere Kontrollregeln für die EU und für Drittländer künftig aussehen. Ab dem 1. Januar 2021 muss das neue Bio-Recht verbindlich angewendet werden.

Erste Beschlüsse sollen voraussichtlich Mitte Juli erfolgen: Für einen delegierten Rechtsakt zu Sprossen, Bienenfutter, Aquaaufzucht und ein weiteren zu Katastrophenregelungen stehen die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss.

Alle BÖLW-Presseinformationen finden Sie unter www.boelw.de/presse.

Mehr Infos zum Themenbereich Bio-Recht unter www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/.


1467 Zeichen (O-Ton), Veröffentlichung honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten, Ansprechpartner: Peter Röhrig, Tel. +49 160 96459951, BÖLW-Pressestelle, Joyce Moewius, Tel. ++49 30 28482-307.


Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von über 46.000 Bio-Betrieben 10.91 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Bioland, Biokreis, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.