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Pressemitteilung

Bewährtes Bio-Kontrollsystem stärken, Betriebe vor unnötiger Bürokratie schützen

BÖLW zur Neufassung des Ökolandbaugesetzes

Berlin, 15.01.2021. Im Zusammenhang mit der neuen EU-Öko-Verordnung, die ab 1.1.2022 angewendet wird, wird aktuell das deutsche Ökolandbaugesetz (ÖLG) überarbeitet. Gestern haben dazu die Staatssekretäre der Bundesländer beraten. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Ein gutes ÖLG ist wichtig, um die gut funktionierende Bio-Kontrolle in Deutschland zu sichern.

Mit der Novelle des ÖLG muss das bewährte zweistufige Bio-Kontrollsystem durch eine klare Aufgabenverteilung zwischen Behörden und Kontrollstellen gestärkt werden. Der Bund muss in begrenztem Umfang mehr Koordination übernehmen, bereits heute ist er für die Zulassung und Aberkennung von Bio-Kontrollstellen zuständig. Künftig sollte der Bund aber auch für deren Überwachung verantwortlich sein. Ein Fortschritt wäre auch, wenn die Anerkennung von Laboren für die Bio-Kontrolle in seinen Aufgabenbereich übergeht. Die stärkere Rolle des Bundes trägt zu einer einheitlicheren Umsetzung des Bio-Rechts in Deutschland und einer höheren Effizienz der Verwaltung bei.

Wichtig ist, dass auch künftig die Bio-Vorgaben in Kombination mit anderen staatlichen oder privaten Standards kontrolliert werden können. Damit werden die Betriebe, die qualitativ besonders hochwertige Produkte produzieren, vor ausufernder Bürokratie geschützt.

Entscheidend ist auch, dass die Bio-Außer-Haus-Verpflegung der Kontrollpflicht unterliegt und die Bio-Kontrolle an die Situation der Küchen angepasst ist. Verankert werden muss, dass die Küchen Bio-Anteile ihres Hauses einfach ausloben können. Denn so werden sie ermutigt, in Bio einzusteigen und sich entsprechend zertifizieren zu lassen. Mehr Kantinen für mehr Bio zu gewinnen, unterstützt Bund und Länder dabei, ihre Ziele für eine ökologischere Gemeinschaftsverpflegung zu erreichen.

Wir appellieren an Bundesministerin Klöckner, die Impulse der Länder und der Bio-Wirtschaft aufzugreifen und den Entwurf des ÖLG zu überarbeiten. Schon beim Bio-Recht war es mit Unterstützung von Klöckner gelungen, dass Qualität vor Schnelligkeit geht. Die Ministerin hatte sich dafür stark gemacht, dass die Anwendung der neuen Öko-Verordnung um ein Jahr verschoben wird, damit sie fundiert fertig gestellt werden kann.“

Die BÖLW-Stellungnahme zu Entwurf des ÖLG lesen Sie auf: www.boelw.de/oelg

Foto Header: BLE, Dominic Menzler


Hintergrund

Das ÖLG regelt, wie die Bio-Kontrolle in Deutschland im Detail organisiert ist. Es legt den Strafrahmen fest, wenn gegen das Bio-Recht verstoßen wird. Im Bereich Kontrolle und Außer-Haus-Verpflegung kann es Spielräume konkretisieren, die der EU-Gesetzgeber den Mitgliedsstaaten überlässt.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Ende 2020 einen Referentenentwurf des ÖLG zur Stellungnahme vorgelegt und will den Gesetzesvorschlag nun ins Bundeskabinett einbringen. Danach soll es im Bundestag beraten werden. Die Zustimmung des Bundesrats ist erforderlich.


1.932 Zeichen (Statement), Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten. Ansprechpartner: BÖLW-Geschäftsführer Peter Röhrig, Tel. +49 30 28482-301, Email: Assistenz Geschäftsführung Johanna Pötzsch, poetzsch[at]boelw.de. Alle BÖLW-Presseinfos auf  https://www.boelw.de/presse/meldungen/.

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von 50.000 Bio-Betrieben über 12 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Deutscher Tee & Kräutertee Verband, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.