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Pressemitteilung

Beim ÖLG kommt es jetzt auf Qualität statt Schnelligkeit an

BÖLW zur ersten Lesung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) im Bundestag

Berlin, 22.04.2021. Infolge der neuen EU-Öko-Verordnung, die ab 1.1.2022 angewendet wird, wird aktuell das deutsche Ökolandbaugesetz (ÖLG) überarbeitet. Heute berät der Bundestag das Gesetz in erster Lesung. „Ein gutes ÖLG ist wichtig, damit die heimischen Bäuerinnen und Unternehmer die Chancen des Bio-Marktes nutzten können“, sagt Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).

„Das ÖLG muss das bewährte Bio-Kontrollsystem stärken, darf nicht zu unsinnigen bürokratischen Lasten für die Rechtsunterworfenen führen und muss mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung ermöglichen“, so Röhrig. „Der Bundesrat hat Vorschläge vorgelegt, wie der unzureichende Entwurf der Bundesregierung besser werden kann. Wir appellieren an die Abgeordneten im Bundestag, die Änderungsvorschläge der Länder aufzugreifen. Sie haben das jetzt in der Hand! Sollte jetzt zum Ende der Legislaturperiode nicht genug Zeit sein, um zu einer guten Lösung zu kommen, sollte das Gesetzesvorhaben verschoben werden.“

Ein schlechtes Gesetz, das zu wenig Anreize für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung setzt oder das bewährte Kontrollsystem gefährdet, konterkariert nicht nur die Bio-Ziele von Bund und Ländern und bremst den Umbau der Land- und Lebensmittelwirtschaft, sondern belastet sehr konkret zehntausende Bio-Betriebe und die Öko-Kontrollstellen.

Knackpunkte des ÖLG sind die Außer-Haus-Verpflegung und die Öko-Kontrolle. „Hier gehen die Vorschläge der Länder in die richtige Richtung“, bewertet Röhrig. „Die Überarbeitung des ÖLG bietet die Chance, eine gute Regelung für die Außer-Haus-Verpflegung nach dem Vorbild erfolgreicher Nachbarländer zu schaffen. Unsere Vorbild-Nachbarn schneiden ihre Regeln besser auf die spezifischen Bedingungen in den Küchen zu und erleichtern die Verwendung von Bio-Zutaten in den Küchen. Das ÖLG sollte die Küchen zum Einstieg in die Bio-Zertifizierung ermutigen und ihnen die Möglichkeit geben, ihr Bio-Engagement zu zeigen“, ergänzt Röhrig. Was der Bund vorschlage, konterkariere das eigene Programm „BioBitte“, das mehr Bio in die Küchen bringen will, so der Geschäftsführer.

„Auch mit seiner derzeitigen Position zur Öko-Kontrolle erweist der Bund dem Öko-Sektor einen Bärendienst“, sagt Röhrig. Das bewährte zweistufige Kontrollsystem – private Kontrolle durch Kontrollstellen, Zulassung und Überwachung der Kontrollstellen durch staatliche Behörden – muss erhalten bleiben. Dafür muss das ÖLG die Bio-Kontrolle rechtssicher bei den Kontrollstellen verankern – vom Prüfen auf dem Hof bis hin zum Ausstellen der Bio-Zertifikate. Der Bund muss in begrenztem Umfang mehr Koordination übernehmen, bereits heute ist er für die Zulassung von Bio-Kontrollstellen zuständig. Künftig sollte der Bund aber auch für deren Überwachung zuständig sein, damit dies aus einer Hand komme. Dasselbe gelte für die Benennung und Überwachung von Laboren. Die stärkere Rolle des Bundes trüge zu einer einheitlicheren Umsetzung des Bio-Rechts in Deutschland und einer höheren Effizienz der Verwaltung bei.

Die BÖLW-Stellungnahme zu Entwurf des ÖLG lesen Sie auf: www.boelw.de/oelg


Hintergrund

Das ÖLG regelt, wie die Bio-Kontrolle in Deutschland im Detail organisiert ist, u.a. wie Kontrollstellen zugelassen werden, welche Aufgaben sie übernehmen dürfen und welche Aufgaben der Bund übernimmt. Es legt den Strafrahmen fest, wenn gegen das Bio-Recht verstoßen wird. Im Bereich Kontrolle und Außer-Haus-Verpflegung kann es Spielräume nutzen, die der EU-Gesetzgeber den Mitgliedsstaaten überlässt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Ende 2020 einen Referentenentwurf des ÖLG zur Stellungnahme vorgelegt, der im Februar vom Bundeskabinett in ähnlicher Form beschlossen wurde. Bundesrat und Verbände haben umfangreiche Änderungsvorschläge eingebracht, die in der Gegenäußerung der Regierung in den wesentlichen Punkten zu Kontrolle und Außer-Haus-Verpflegung verworfen wurden. Am 22.04.2021 findet die erste Lesung statt, zweite und dritte Lesung folgen bis voraussichtlich Juni 2021. Der Bundesrat kann Einspruch erheben.


3.161 Zeichen, Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten. Ansprechpartner: BÖLW-Pressestelle, Joyce Moewius, Tel. +49 30 28482-307, presse[at]boelw.de

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von rund 51.600 Bio-Betrieben 14.99 Mrd. € umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Deutscher Tee & Kräutertee Verband, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.