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Pressemitteilung

Verbot von Gentechnik-Mais MON 810 ist ein Etappensieg der Vernunft

Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt Aigners Entscheidung

14.04.2009 | Eine richtige Entscheidung im letzten Augenblick

„Diese Entscheidung kommt im letztmöglichen Augenblick – und sie ist die richtige“, kommentiert Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW, die Entscheidung von Bundes-Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Kurz vor der Mais-Aussaat gab die Ministerin am heutigen Dienstag bekannt, dass sie die „Schutzklausel“ gegen den Anbau des Gentechnik-Mais MON 810 ziehen wird. Dabei stützte sie sich neben Gutachten eigener Behörden auch auf eine jüngst vom BÖLW zusammen mit campact veröffentlichte Studie.

Gute Gründe sprechen für das Anbauverbot

Löwenstein bezeichnete das Anbauverbot als einen Etappensieg der Vernunft: „Es gibt viele gute Gründe dafür, dass Deutschland jetzt dem Vorbild seiner Nachbarn Frankreich, Österreich, Polen, Luxemburg und Griechenland gefolgt ist.“ Denn die Auswirkungen von Maispflanzen, die während ihrer gesamten Wachstumszeit ein Insektengift produzieren seien nach wie vor ungeklärt.

"Wir sind froh, dass sich Frau Aigner von Monsanto nicht an der Nase herumführen ließ“, meinte Löwenstein. Die US-Firma, der das Patent auf den Gen-Mais gehört, hatte in dem durch die EU geforderten „Monitoring-Plan“ zur Überprüfung der Umweltwirkungen Institutionen als Datenlieferanten für ihr Überwachungs-Programm aufgeführt, die es gar nicht gefragt hatte.

Jetzt konsequent sein und keine weiteren Genmais-Sorten zulassen

„Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich auch der Zulassung weiterer Gen-Mais-Sorten widersetzt, die von der EU-Kommission derzeit angestrebt werden“, fordert Löwenstein. „Denn erstens bestehen für diese Sorten genau die gleichen Bedenken, wie gegen MON 810 und zweitens sind die Forderungen der EU-Umweltminister, das Zulassungsverfahren zu verbessern, noch nicht erfüllt.“ Der Umweltministerrat hat im Dezember 2008 einstimmig beschlossen, dass auch sozio-ökonomische Kriterien – wie die volkswirtschaftlichen Kosten des Gentechnik-Anbaus – oder die ungelösten Probleme eines Nebeneinander natürlicher und gentechnisch erzeugter Pflanzen in die europäischen Zulassungsverfahren einbezogen werden müssen.


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