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Pressemitteilung

Stoffstrombilanz: Bundestag und Länder müssen Schlupflöcher für Gülle-Verursacher schließen und unsinnige Lasten für Wasserschützer tilgen

Regierungsfraktionen wollen Betriebe mit komplizierten Berechnungen gängeln

Berlin, 16.06.2017. Die Große Koalition hat den Entwurf für eine Stoffstrombilanzverordnung beschlossen, mit der die Dünger-Mengen auf landwirtschaftlichen Betrieben erfasst werden sollen. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Eine wirksame Dünge-Reform ist überfällig, denn in vielen Regionen Deutschlands werden zu viele Tiere auf zu wenig Fläche gehalten. Deshalb gelangt über die Gülle zu viel Nitrat ins Grundwasser. Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf für die ‚Stoffstrombilanzierung‘ gibt keine Antwort auf diese drängenden Probleme.

Absolut fatal ist, dass ausgerechnet Bio-Höfe belastet werden sollen, die das Trinkwasser am besten schützen. Schließlich sind es Bio-Bauern, die keine synthetische Dünger einsetzen und nur so viele Tiere halten wie die Flächen und Grundwasser vertragen. Denn während herkömmliche Betriebe mit intensiver Tierhaltung von ihren Güllemengen großzügig verschiedene „Verlust-Quoten“ abziehen und ihre Bilanz damit schönrechnen können dürfen, sollen Bio-Betriebe, die fast immer mit Eiweißpflanzen wie Bohnen oder Klee ihren Boden umweltverträglich mit Nährstoffen versorgen, aufs Komma genau abrechnen. Es kann nicht sein, dass eine kleine Öko-Gärtnerei, die vom Nachbarbetrieb mit Rindermist versorgt wird, eine Stoffstrombilanz erstellen muss, während ein Betrieb mit 16.000 Legehennen davon ausgenommen sein soll. 

Bundestag und Bundesrat müssen den untauglichen Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung verbessern und das Verursacherprinzip umsetzen. Umweltkritische Betriebe, die für die Nitrat-überschüsse verantwortlich sind, müssen wirksam erfasst werden. Gleichzeitig gilt es wasser-schonende Betriebe wie Öko-Höfe von unnötigen Bilanzierungsvorschriften zu befreien.“


Hintergrund
Das Bundeskabinett hat am 14. Juni die Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen, die Stoffstrombilanzverordnung, beschlossen. Der jetzt vorliegende Entwurf wurde mit allen Ressorts abgestimmt. Die Verordnung ist der letzte Baustein des Düngepakets. Ziel der Verordnung ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar zu machen. Der Verordnungsentwurf soll am 22. September im Bundesrat behandelt werden, vorher muss die Regelung den Bundestag passieren. Am 1. Januar 2018 soll die Verordnung in Kraft treten.



Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken wurden 2016 von über 37.000 Bio-Betrieben 9,48 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Bioland, Biokreis, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.