Berlin, 11.03.2021. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) ist zentral, um den notwendigen Umbau der Landwirtschaft zu gestalten. Die GAP entscheidet maßgeblich darüber, welche Landwirtschaft sich in Deutschland und Europa lohnt. Klimaerhitzung, Zerstörung der Artenvielfalt, zu viel Nitrat und Pestizide in Gewässern sowie dem Verlust von unzähligen Höfen muss die künftige GAP engagiert entgegenwirken. Sie muss besonders den Bäuerinnen und Bauern Perspektiven und Planungssicherheit geben, die freiwillig in die Erbringung von besonderen Umweltleistungen – und damit Gemeinwohlleistungen – investieren wollen. Mit der neuen GAP haben die EU-Mitgliedsstaaten weit höhere Gestaltungsspielräume als bisher.
Diese Gestaltungsmöglichkeiten werden von den Gesetzentwürfen nur unzureichend aufgegriffen. Damit werden wesentliche Chancen der GAP liegen gelassen, die Landwirtschaft hin zu gesellschaftlich akzeptierten Formen zu entwickeln. Die Ziele Europas aus dem ‚Green Deal‘ und der ‚Farm to Fork-Strategie‘ bis 2030 den Einsatz von Pestiziden um 25 % zu reduzieren, den Ökologischen Landbau auf 25 % auszubauen, Stickstoffüberschüsse zu mindern, werden so nicht zu erreichen sein.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 25 % Öko-Landbau zu erreichen und damit zehntausenden, heute konventionell wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern, eine neue Perspektive zu geben. Mit den vorgelegten Entwürfen ist dieses Ziel nicht zu erreichen, da die Honorierung von Umweltleistungen der Bio-Bewirtschaftung über die gesamte Förderperiode hinweg nicht gegeben ist.
Mit den Entwürfen werden Bio-Betriebe schlechter gestellt, da sie künftig von der Konditionalität betroffen sein werden, wobei ihre Umweltleistungen auf der bewirtschafteten Fläche nur unzureichend berücksichtigt sind. Bio-Betriebe werden gemäß den Entwürfen mit verminderter Honorierung konfrontiert sein.
Der BÖLW begrüßt die Fortführung der Öko-Förderung über die 2. Säule. Elementar wichtig ist allerdings, dass Bio-Betriebe diese Förderung mit anderen Förderinstrumenten in 1. und 2. Säule kombinieren können.
Der BÖLW nimmt zu folgenden Gesetzentwürfen Stellung:
- GAP-Direktzahlungen-Gesetz – GAPDZG.
- GAP-Konditionalitäten-Gesetz – GAPKondG.
Die gewährte Bearbeitungsfrist von faktisch 2,5 Werktagen sind der Sache nicht angemessen und erwecken den Eindruck, dass eine Beteiligung nur ‚der Form halber‘ erfolgen soll. Dazu kommt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur künftigen GAP weiterhin auf europäischer Ebene beraten werden. Damit stehen die Grundlagen für die nationale Ausgestaltung der GAP noch nicht fest.
| zur detaillierten Stellungnahme | PDF, 280 KB