Seit Juni 2018 ist klar: Die jetzige Öko-Verordnung wird ab Januar 2021 durch einen komplett neuen Rechtsrahmen, die Europäische Öko-Verordnung 2018/848, abgelöst. Die ersten ergänzenden Rechtsakte, schwerpunktmäßig zu Landwirtschaft und Verarbeitung, werden gerade verhandelt und sollen im April 2019 beschlossen werden. Eine Reihe weiterer Rechtsakte, insbesondere zur Kontrolle, Importen und den zugelassenen Lebensmittelzutaten und Betriebsmitteln, werden diskutiert und sollen bis Ende 2020 folgen.
Auch das bestehende Öko-Recht ist weiter in Bewegung und hält Änderungen bereit, die sich auf Bio-Landwirtschaft, -Verarbeitung und -Handel auswirken.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen (BVK) boten daher eine Fortbildungsveranstaltung zum Bio-Recht in Fulda an. Am 21.05.2019 berichteten ein Fachanwalt für Lebensmittelrecht und versierte Referenten aus dem Bio-Bereich sowohl von der künftigen EU-Öko-Verordnung, als auch über aktuelle Änderungen und Rechtsurteile im bestehenden Recht – immer mit dem Schwerpunkt auf ihre praktischen Auswirkungen.
Zusätzlich boten wir den Teilnehmern die Möglichkeit, eigene Fragen und Anliegen einzubringen, um sie mit unserem Juristen und unseren Experten zu erörtern.
Der Lehrgang richtete sich an Praktiker aus Unternehmen, Kontrollstellen, Behörden und an Verbandsvertreter.
Diese Veranstaltung richten wir jedes Jahr aus. Werfen Sie einen Blick in unseren aktuellen Terminkalender, hier ist die nächste Ausgabe vielleicht schon zu finden: https://www.boelw.de/service/termine/