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Pressemitteilung

Pläne für Agrarreform gefährden 30 % Bio-Ziel

Länder müssen GAP-Entwürfe verbessern/ Bewährungsprobe für Özdemir

Berlin, 30.11.2021. Am 17. Dezember soll der Bundesrat über die nationalen Regeln für die EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 abstimmen. „Was der Länderkammer vorliegt, gefährdet viele Bio-Betriebe. Das 30 % Bio-Ziel der Ampelregierung wird vom Verordnungs-Vorschlag von Noch-Ministerin Klöckner konterkariert“, sagt Alexander Gerber, Vorstand für Landwirtschaft beim Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).

Das Problem mit den nationalen GAP-Regeln: Öko-Betriebe würden schlechter gestellt, anstatt den Höfen eine gute Perspektive zu bieten – und damit mehr Betriebe zu ermutigen, auf Öko umzustellen. So sollen nicht alle sieben “Öko-Regelungen” (Eco-Schemes), die ab 2023 Klima- und Umweltschutz honorieren, den Bio-Betrieben offenstehen. Das bedeutet, dass es Öko-Höfen verwehrt würde, mehr für die Umwelt leisten zu können.

„Jetzt liegt die Verantwortung bei den Bundesländern, die Entwürfe zu verbessern. Gut sind die Gesetze, wenn Bio-Betriebe an allen EcoSchemes teilnehmen können wie alle anderen Höfe auch”, sagt Gerber und ergänzt: “Nur, wenn jetzt verbessert wird, haben 30 % Bio oder die höheren Öko-Ziele der Bundesländer überhaupt eine Chance. Nur so kommt genug Bio aus der Region, was die Kunden und Kundinnen heute schon nachfragen. Und nur dann kann Öko die Umwelt und das Klima schützen und vor Ort die Wertschöpfung in den Regionen stärken.“

Verbessern die Länder die GAP-Verordnungen nicht, wird die Agrarreform zur ersten Bewährungsprobe für den designierten Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Die Ampel hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, dass die Verordnungen dem ‘Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Einkommenssicherung angepasst werden‘ [1].

„Wir erwarten von Cem Özdemir, dass die neue GAP 30 % Bio ermöglicht. Die GAP ist zentral, denn sie bestimmt mit rund 6 Milliarden Euro jedes Jahr in Deutschland, welche Landwirtschaft sich lohnt. Der neue Bundeslandwirtschaftsminister wird erklären müssen, wie er 30 % Öko finanzieren will”, so Gerber in Bezug auf die künftige Durchfinanzierung von Bio.

Die BÖLW-Stellungnahme zu den GAP-Entwürfen finden Sie auf https://www.boelw.de/themen/eu-agrarpolitik/reform-2020/artikel/nationale-ausgestaltung-der-gap-ab-2023/. Ein Update der Stellungnahme finden Sie heute noch auf www.boelw.de/ecoschemes.

Alle BÖLW-Meldungen auf https://www.boelw.de/presse/meldungen/.

[1] Koalitionsvertrag zu GAP: „Wir sorgen unverzüglich dafür, dass die Begleitverordnungen zum nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit dem Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Einkommenssicherung angepasst werden. Die aktuelle Architektur wird spätestens zur Mitte der Legislaturperiode überprüft und im Sinne der Zielerreichung angepasst. Für die verlässliche Weiterentwicklung ab 2027 legt die Bundesregierung mit dieser Evaluierung ein Konzept vor, wie die Direktzahlungen durch die Honorierung von Klima- und Umweltleistungen angemessen ersetzt werden können. Dies dient auch der Einkommenswirksamkeit.“ 


2155 Zeichen (Kommentar), Veröffentlichung honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten, Ansprechpartner: Pressestelle BÖLW, Joyce Moewius, Tel. +49 30 28482-307

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von rund 51.600 Bio-Betrieben 14.99 Mrd. € umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Deutscher Tee & Kräutertee Verband, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.