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Pressemitteilung

Neues EU-Saatgutrecht: Vielfalt muss das Maß der Dinge sein

13.06.2013 | Heute lädt die EU-Kommission nach Brüssel, um dem Europäischen Parlament und NGO-Vertretern ihre Vorschläge für das neue Saatgutrecht vorzustellen. Dazu der Kommentar vom Vorsitzenden des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein:

„Das neue Saatgutrecht muss für mehr Vielfalt auf dem Acker sorgen. Daran gemessen sind die Vorschläge der EU-Kommission völlig unzureichend: Durch bürokratische Hürden im neuen Saatgutrecht würden innovative Ansätze, die für kleinere Märkte von hoher Bedeutung sind, erstickt. Es würde verhindert, dass Sorten entwickelt werden, die mit weniger Dünger und Pestiziden als üblich auskommen – Sorten, die unter anderem von Öko-Züchtern entwickelt und von Öko-Bauern benötigt werden.

Wir fordern, dass das EU-Parlament, das jetzt Vorschläge der Kommission berät, dafür Sorge trägt, dass eine vielfältige Züchtung möglich ist. Denn die vielfältige Züchtung von heute ist die Vielfalt auf dem Acker von morgen. Sie ist notwendig, damit die Landwirtschaft aus einem breiten Pool an Sorten und Arten mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften schöpfen kann. Nur so kann die Landwirtschaft auf veränderte Umweltbedingungen und neue Anforderungen reagieren.

Der BÖLW fordert daher:

  • Ziel muss die größtmögliche Vielfalt der verfügbaren Sorten sein. Dies gilt sowohl für bereits vorhandene Sorten als auch für Neuzüchtungen und für alle Anbauformen.
  • Die Zulassung muss so gestaltet werden, dass Sorten mit geringer Verbreitung – egal ob alt oder neu – kostengünstig und einfach einen Marktzugang erhalten.
  • Sorten, welche für den Öko-Landbau gezüchtet sind, müssen unter Öko-Bedingungen und auf passenden Standorten geprüft werden.
  • Auch Sorten, die sich durch ein weniger einheitliches Erscheinungsbild auszeichnen, müssen zugelassen werden können.
  • Informationen zur Züchtungsmethode der Sorten sollen allgemein verfügbar sein.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Saatgut gentechnikfrei bleibt.
  • Sorten, deren Schutz ausgelaufen ist, müssen ohne Weiteres genutzt und vertrieben werden können.
  • Der Erhalt und die Förderung der Agro-Biodiversität sind wichtiges öffentliches Ziel sowie eine Verpflichtung der Staaten über internationale Verträge. Daher muss die wissenschaftliche und praktische Kompetenz zur Prüfung von Sorten in öffentlicher Hand bleiben und darf nicht privatisiert werden“

Eine ausführliche Position des BÖLW zu den Kommissionsvorschlägen zum Saatgutrecht lesen Sie unter: www.boelw.de/saatgut.html