Berlin, 14. März 2016. „Das Urteil der Experten ist eindeutig: Weder die bisherigen Regelungen, noch der aktuelle Entwurf für ein neues Düngerecht reichen aus, um die Belastungen zu beheben, die durch den übermäßigen Eintrag von Nährstoffen in die Umwelt verursacht werden. Obendrein erschwert es ausgerechnet die Form von Landwirtschaft, die geeignet ist, diese Probleme zu beheben“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein anlässlich der heutigen Experten-Anhörung zum Düngerecht im Deutschen Bundestag.
Die vorliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen unterstreichen, dass vor allem flüssige Dünger wie Gülle oder Jauche für die Nitrat-Einträge in Gewässer verantwortlich sind und daher für diese Dünger strenge Begrenzungen sinnvoll sind. Festmist oder Kompost tragen dagegen nicht wesentlich zur Nitratbelastung bei und sollten daher auch nicht durch lange Sperrfristen oder andere Auflagen behindert werden.
„Damit bestätigen die Experten die Forderungen der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft: Kompost und Festmist sind wichtig für die Schaffung und Erhaltung fruchtbarer, humusreicher Böden und daher zentrale Instrumente im Ökologischen Landbau. Wie wertvoll der Beitrag solcher Böden gerade auch für den Gewässerschutz ist, belegen zahlreiche Kooperationsprojekte von Wasserversorgungsunternehmen mit Bio-Betrieben in ganz Deutschland. Nur mit mehr Humusbildung und damit Bindung von CO2 im Boden kann die Landwirtschaft auch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten“, so Löwenstein. Auch die von der Bio-Branche seit Jahren geforderte Einführung einer Hoftor-Bilanz zur sauberen Erfassung der Nährstoffmengen wird von den meisten Experten klar unterstützt.
Bundesagrarminister Christian Schmidt und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sind jetzt am Zug: Statt mit Sperrfristen für Mist und Kompost jene Betriebe zu behindern, die eine wasser-, boden- und klimaschonende Landwirtschaft betreiben, müssen die Maßnahmen dort greifen, wo die Probleme entstehen: bei der intensiven, flächenunabhängigen Tierhaltung. Ein wichtiges Instrument ist die zügige Einführung der Hoftorbilanz die für Betriebe mit mehr als zwei Großvieheinheiten je Hektar. Die Minister sind in der Verantwortung eine sachgerechte Umsetzung der Nitrat- und Trinkwasserrahmenrichtlinie zu realisieren und so drohende Zwangsmaßnahmen aus Brüssel abzuwehren. Unverständlich bleibt, dass leichtlösliche Mineraldünger, die zur Grundwasserbelastung ebenso beitragen wie zur Emission der besonders klimaschädlichen Stickoxide, nicht mit unter die Regulierung fallen sollen.“
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