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Pressemitteilung

Neues Bio-Recht: Ohne Verbesserungen ist der Vorschlag abzulehnen

Bundesminister Schmidt hat wichtige Verhandlungsziele noch nicht erreicht

Berlin, 06.07.2017. Nachdem die Verhandlungsführer zur Neufassung des Bio-Rechts vor wenigen Tagen einen Kompromiss ausgehandelt haben, wird das Ergebnis am Montag im Sonderausschuss Landwirtschaft unter den Mitgliedstaaten behandelt. Es kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Felix Prinz zu Löwenstein:

„Der im Trilog gefundene Kompromiss liegt nun vor. Er ist kein Fortschritt für Bio, der eine Verabschiedung rechtfertigen würde. Bundesminister Schmidt hat in den Verhandlungen manche Verbesserung erreicht, konnte aber zuletzt wichtige Punkte nicht durchsetzen.

Besonders bei den Kontrollvorgaben müssen Verbesserungen gelingen, damit sie für Bio-Unternehmen und Kontrollapparat funktionieren.

  • Die Regelungen bergen immer noch die Gefahr, dass Bio-Bauern die Konsequenzen für den Pestizid-Einsatz durch ihre konventionellen Nachbarn tragen müssen.
  • Die Verordnung sorgt nicht dafür, dass bei Verdachtsfällen zügige Entscheidungen getroffen werden. Dadurch kommt es zu Rechtsunsicherheit für Bio-Unternehmen und vorsorglich gesperrte Ware wird unter Umständen nicht rechtzeitig wieder freigegeben, auch wenn sich ein Verdacht als unbegründet erweist oder wenn die Untersuchungen kein Ergebnis bringen.
  • Behörden und Kontrollstellen, die Bio-Betriebe überwachen, werden mit unsinnigen Verwaltungsvorgängen belastet, da sie auch augenscheinlich irrelevanten Verdachtsfällen schon bei Kontaminationen im Spurenbereich nachgehen müssten.

Die Lösung der genannten Punkte liegt im Interesse aller Bio-Unternehmen in Europa. Wir appellieren an Bundesminister Schmidt, zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten auf den letzten Metern die erforderlichen Verbesserungen durchzusetzen oder sich gegen den unzureichenden Entwurf zu stellen.

Schmidt hatte angekündigt, nur einem besseren Bio-Recht zuzustimmen. Am Montag zum Treffen des Sonderausschuss Landwirtschaft kann er das durch eine klare Positionierung wahr machen.“


Hintergrund:

2014 hat die EU-Kommission einen umstrittenen Vorschlag für die komplette Neufassung des EU-Bio-Rechts vorgelegt. Nach langjährigen Beratungen haben sich die Verhandlungsführer der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments am 28.06.2017 auf einen Kompromiss geeinigt. Die bisherigen Vorschläge waren allerdings unter den Mitgliedstaaten umstritten, womit eine Zustimmung der Staaten als nicht sicher gilt. Wenn das neue EU-Öko-Recht sowohl im Rat als auch im EU-Parlament eine Mehrheit findet gilt es ab 2020. Bis dahin werden noch zahlreiche nachgeordnete Rechtsakte überarbeitet.

Die Öko-VO Es regelt die Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Produkten. Bio ist der strengste und umfassendste gesetzliche Standard für Lebensmittel.



Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken wurden 2016 von über 37.000 Bio-Betrieben 9,48 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Bioland, Biokreis, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.