Berlin, 07.12.2016. Heute findet in Brüssel der letzte Trilog vor der Sitzung des EU-Agrarrates am 12.12. statt, bei der die Verhandlungen für ein neues Bio-Recht zu Ende gebracht werden sollen. Bereits zum jetzigen Verhandlungsstand ist klar: Das neue Bio-Recht würde schlechter werden als die bestehende Verordnung. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert.
„33 Monate haben die Europäischen Institutionen um ein besseres Bio-Recht gerungen. Es wird immer deutlicher, dass die Ziele der Revision nicht erreicht werden.
Die vielen positiven Punkte des EU-Parlaments wie konkrete Vorschläge zur besseren Umsetzung des Bio-Rechts, bessere Herkunftskennzeichnung von Bio-Lebensmitteln oder Ansätze zur Förderung von Öko-Saatgut, die das bestehende Recht verbessert hätten, kommen nicht oder sind strittig. Dafür ist weiter im Gespräch, Bio-Produzenten für Pestizide und andere Schadstoffe büßen sollen, die sie nicht benutzen. Dabei hatte der EU-Agrarrat bereits viele kritische Punkte im Kommissionsentwurf korrigiert und das Parlament mit innovativen Ansätzen dazu beigetragen wollen, ein besseres Bio-Recht zu schaffen.
Immer neue Gesetzentwürfe helfen nicht, wenn das eigentliche Problem in der unterschiedlichen Umsetzung des Rechts in Europa liegt. Deshalb sind die Verhandlungen jetzt in einer Sackgasse angekommen.
Der Sprecher der Sozialdemokraten im EU-Agrarausschuss, Paolo De Castro, bringt es auf den Punkt*: Da nach langen Verhandlungen kein neues Bio-Recht herauskommt, dass besser ist als das jetzige, müssen die Verhandlungen abgebrochen werden. Wir brauchen einen Neuanfang auf Grundlage des bestehenden Rechts. Eine einfache Übergabe des Prozesses an die nächste Ratspräsidentschaft, die von Malta bestritten wird, verlängert nur eine unendliche Geschichte ohne Aussicht auf ein glückliches Ende.
Wir appellieren an den Berichterstatter des EU-Parlaments, Martin Häusling, und an Bundesminister Christian Schmidt, sich weiter für Bio stark zu machen und von der Kommission einen Stopp des Gesetzgebungsprozesses zu fordern.
Die bestehenden Bio-Regeln sind eine gute Grundlage für eine gezielte Weiterentwicklung der Öko-Verordnung. Die guten Punkte, auf die sich EU-Agrarrat und -Parlament bei der jetzigen Revision bereits geeinigt haben, können dazu dienen, das aktuelle Bio-Recht weiterzuentwickeln.“
* s. De Castro, no riforma Ue biologico se peggiore di status quo
Hintergrund
Nach fast drei Jahren Verhandlungen und 13 Trilogrunden über ein neues Bio-Recht wollen die Verhandlungspartner bis Jahresende 2016 zu einem Abschluss kommen. Viele wichtige Fragen sind bei den Verhandlungen noch offen geblieben. Das große Streitthema ist nach wie vor, ob Bio-Produzenten für Pestizide und andere Stoffe verantwortlich gemacht werden sollen, die im Bio-Bereich verboten sind. Aber auch bei anderen Themen wie Saatgut und der Tierhaltung gibt es noch einige Differenzen zwischen den Verhandlungspartnern. Steht der Kompromissvorschlag, muss dieser anschließend von EU-Parlament und -Rat formal angenommen werden.
Die vier übergeordneten Ziele der Revision können nicht erreicht werden: Es werden keine Hemmnisse für den Öko-Landbau beseitigt. Es werden keine fairen Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Integrität und Verbrauchervertrauen werden nicht verbessert. Es findet keine Vereinfachung der Bio-Regeln statt. Das Manko einer uneinheitlichen Umsetzung wird nicht beseitigt.
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