Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und MISEREOR luden ein, um am 07.12.2020 mit Bio-Akteur*innen über das aktuell diskutierte Lieferkettengesetz in den Austausch zu kommen.
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sehen seit 2011 verbindlich vor, dass Unternehmen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verhindern müssen, die mit ihren Geschäften, Produkten oder Dienstleistungen verbunden sind. Auch deutsche Unternehmen müssen sich an diese Leitprinzipien halten. Allerdings ergab ein Monitoring dass nur 13 bis 17 % der Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten auch angemessen erfüllen. Die mageren Ergebnisse veranlasste die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen – auch auf EU-Ebene kündigte der zuständige Justizkommissar Didier Reynders eine entsprechende Gesetzgebung an. Das Thema wird von Wirtschaftsverbänden, Unternehmen und innerhalb verschiedener Bundesministerien kontrovers diskutiert.
Die Veranstaltung diskutierte folgende Fragen: Welche Entwicklungen gibt es aktuell auf deutscher und EU -Ebene? Was wird diskutiert? Was beinhaltet die „Sorgfaltspflicht“ und welche Lieferkettenbeziehungen betrifft sie? Was fordern deutsche Nichtregierungsorganisationen in ihrer „Initiative Lieferkettengesetz“?
Die Lebensbaum GmbH und die Alnatura Produktions- und Handels GmbH, die das Monitoring von Menschenrechten bereits fest in ihre Unternehmensprozesse integriert haben, berichteten aus ihrer Praxis. Gemeinsam wurde diskutiert, welche Hilfestellungen Bio-Unternehmen bei der Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte benötigen und welche Beratungsmöglichkeiten die Bundesregierung Unternehmen zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellen sollte, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.