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Pressemitteilung

Keine EU-Regeln für Bio-Salz

BÖLW begrüßt Veto des EU-Parlaments

Berlin, 11.07.2023. Am 11. Juli 2023 stoppte das EU-Parlament die Pläne der EU-Kommission europarechtliche Regelungen für Bio-Salz vorzugeben. Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt das Veto des EU-Parlaments:

„Die klare Ablehnung des EU-Parlaments von Bio-Salz ist richtig, denn es gibt keinen ökologischen Mehrwert von Bio-Salz. Die Gewinnung eines Minerals passt nicht zur Logik einer umweltschonenden Ökologischen Landwirtschaft, die ohne den Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger und chemisch-synthetische Pestizide arbeitet. Hinzu kommt die einseitige Ausrichtung der Pläne der EU-Kommission auf Meersalz, die eine Gewinnung von Stein- und Siedesalz, wie sie in Deutschland üblich ist, ausgeschlossen hätte. Es ist ein gutes Signal, dass sich das EU-Parlament für glaubwürdige Bio-Regeln einsetzt. Wir appellieren an die EU-Kommission nun konsequent zu sein und Salz aus dem Geltungsbereich der Öko-Verordnung zu entfernen.“

Hintergrund

Ein Rechtsakt zu Bio-Salz im Rahmen des EU-Bio-Rechts wird seit vier Jahren kontrovers diskutiert. Am 2. Mai hat die EU-Kommission einen finalen, aber umstrittenen delegierten Rechtsakt zu Salz vorgelegt. Allerdings haben sowohl der Rat der Mitgliedsstaaten als auch das EU-Parlament ein Veto-Recht. Durch das Veto des EU-Parlaments ist der Rechtsakt hinfällig und es gibt keine europäischen Regeln für Bio-Salz in der EU-Öko-Verordnung.

Da Salz jedoch im Geltungsbereich der Öko-Verordnung verbleibt, kann trotzdem Bio-Salz im Sinne der Öko-Verordnung produziert werden, allerdings ohne spezielle europäische Regeln. Um die Widersprüche zwischen der Gewinnung eines Minerals und der auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und schonende Lebensmittelverarbeitung ausgerichteten Öko-Verordnung aufzulösen, sollte Salz aus dem Geltungsbereich der Öko-Verordnung gestrichen werden.

Weitere Informationen rund um das neue Bio-Recht gibt es hier www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/neues-biorecht.

Einen Überblick, über die Reglungen zur EU-Öko-Verordnung, finden Sie leicht verständlich auf www.allesueberbio.de.


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Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerin-nen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von über 55.000 Bio-Betrieben 15,3 Milliarden Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind unter anderem Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessengemeinschaft BioMarkt, Naturland, Arbeitsgemeinschaft Ökologisch en-gagierter Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.


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