Berlin, 12.10.2011| Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert die Legislativvorschläge der EU-Kommission zur Neuausrichtung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik nach 2013: „Mit ihren Vorschlägen tritt die Kommission weitgehend auf der Stelle, ein Systemwechsel hin zu einer umweltfreundlichen und bäuerlichen Landwirtschaft in Europa ist so nicht zu bewirken“, bewertet BÖLW-Vorstandsvorsitzender Felix Prinz zu Löwenstein die heute veröffentlichten Reformvorschläge. Positiv schätzt Löwenstein die Vorgabe der Kommission ein, dass Landwirte auf mindestens sieben Prozent ihrer Fläche ökologische Vorrangflächen wie Hecken oder Blühstreifen einrichten müssten, wenn sie weiterhin Direktzahlungen beziehen wollen.
„Dass Direktzahlungen an die Landwirte künftig an die Einhaltung ökologischer und sozialer Kriterien gebunden sein werden, ist zwar ein Schritt in richtige Richtung, die dafür festgelegten Kriterien führen aber zu keiner nennenswerten Änderung der gegenwärtigen Praxis in der Landwirtschaft“, so Löwenstein. Eine beherztere Bindung der Zahlungen an gesellschaftliche Leistungen einer umwelt- und klimafreundlichen Landwirtschaft wurden den Interessen und dem Einfluss der industrialisierten Landwirtschaft geopfert. So ist etwa die Vorgabe, nach der auf maximal 70 Prozent der Ackerflächen eine einzige Frucht stehen dürfte, völlig ungeeignet, den schädlichen Trend der Ausbreitung von Monokulturen, wie etwa Mais, zu bremsen. Auch der Stichtag für das Umbruchverbot von Dauergrünland zum 1. Januar 2014 liegt viel zu spät.
Löwenstein stimmt Bundesministerin Aigner in ihrer Bewertung zu, dass die Maßnahmen einen wirklichen Mehrwert für Umwelt und Natur bringen müssen. „Ministerin Aigner muss deshalb jetzt dafür sorgen, dass die Agrarpolitik ab 2014 so ausgestaltet wird, dass sie zu einer tatsächlichen Ökologisierung der Landwirtschaft führt. Sie muss ihren Worten, wonach öffentliche Gelder für öffentliche Güter eingesetzt werden müssen, jetzt Taten folgen lassen“, so Löwenstein. Der BÖLW fordert, dass die Direktzahlungen an eine dreigliedrige Fruchtfolge gebunden werden, die den Anteil einer Frucht auf 50 Prozent begrenzt und einen Mindestanteil von mindestens zehn Prozent Leguminosen vorsieht.
Der Ökolandbau stelle eine Leitbildfunktion für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft dar. Deshalb müsse, so Löwenstein, mit einer vorrangigen Förderung des Ökolandbaus die Umstellung auf diese Wirtschaftsweise forciert werden. Neben den positiven Umwelteffekten könne nur so die Nachfrage der Verbraucher nach Bio-Produkten als Chance für die heimische Produktion genutzt werden.
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