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Pressemitteilung

Gut für Bio: Regierungsfraktionen legen verbessertes Ökolandbaugesetz vor

BÖLW zum ÖLG im Bundestag

Berlin, 20.05.2021. Infolge der neuen EU-Öko-Verordnung, die ab 1.1.2022 angewendet wird, wird aktuell das deutsche Ökolandbaugesetz (ÖLG) überarbeitet. Gestern wurde es im zuständigen Ausschuss des Bundestages für Ernährung und Landwirtschaft beraten und soll am Freitag im Plenum verabschiedet werden. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Der Antrag* zum Ökolandbaugesetz von Unions- und SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag sorgt für entscheidende Verbesserungen.

Der Gesetzestext, der jetzt vorliegt, stärkt das bewährte, zweistufige Bio-Kontrollsystem und setzt einen wichtigen Impuls für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung.

Würden die Pläne Gesetzeskraft erlangen, wäre das ein gutes Signal für die Entwicklung von Bio in Deutschland.“


Hintergrund

Das ÖLG regelt wie die Bio-Kontrolle in Deutschland im Detail organisiert ist, u.a. wie Kontrollstellen zugelassen und überwacht werden und welche Aufgaben sie wahrnehmen. Es legt national Regeln für die Außer-Haus-Verpflegung fest. Es setzt den Strafrahmen, falls Unternehmen gegen das Bio-Recht verstoßen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte Ende 2020 einen Entwurf zur Überarbeitung des ÖLG vorgelegt, der im Februar vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Bundesrat hat umfangreiche Änderungen eingebracht, die nun mit einem Antrag der Regierungsfraktionen im Bundestag aufgegriffen wurden. Gut, dass die Verbesserungen auch von weiteren Fraktionen mitgetragen werden.

Der BÖLW setzt sich dafür ein, dass das ÖLG das bewährte Bio-Kontrollsystem stärkt, keine unsinnigen bürokratischen Lasten für die Rechtsunterworfenen aufbaut und mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung ermöglicht.

Sollte die Gesetzesnovelle wider Erwarten scheitern, würde das bestehende ÖLG fortbestehen, das bereits heute wesentliche Punkte regelt.

* https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-oeko-kennzeichen-842724

Die BÖLW-Stellungnahme zu Entwurf des ÖLG lesen Sie auf: www.boelw.de/oelg


405 Zeichen (Statement), Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten. Ansprechpartner: BÖLW-Pressestelle, Joyce Moewius, Tel. +49 30 28482-307, presse[at]boelw.de. Fotos von P. Röhrig auf https://www.boelw.de/service/mediathek/personen/.

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von rund 51.600 Bio-Betrieben 14.99 Mrd. € umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Deutscher Tee & Kräutertee Verband, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.