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Pressemitteilung

Gentech-Anbauverbote sichern Land- und Lebensmittelwirtschaft wichtigen Standortvorteil

Berlin, 02.04.2014 | Auf der Agrarministerkonferenz des Bundes und der Länder (AMK) vom 2. bis zum 4. April in Cottbus steht die Diskussion um nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen auf der Agenda. Der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert:

„Gentechnikfreiheit ist für die mittelständische Land- und Lebensmittelwirtschaft ein Standortvorteil. Bund und Länder müssen mit einem nationalen Anbauverbot dafür sorgen, dass deutsche Landwirte, Verarbeiter und Händler gentechnikfrei produzieren können.

Es ist gut, dass einige Bundesländer mit konkreten Vorschlägen in die AMK-Verhandlungen gehen. Im Interesse der Verbraucher, die gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebensmitteln ablehnen und unsere Unternehmen, die verpflichtet sind ohne GVO zu arbeiten, erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie endlich ein praxistaugliches Konzept für die Anbauverbote vorlegt.

Einen konkreten Vorschlag für eine nationale Ausstiegsregelung hat das Europäische Parlament bereits 2011 erarbeitet. Dieser sollte Grundlage für die Verhandlungen auf der AMK und schließlich für die Position der Bundesregierung sein.

Der Anbau von Gentechnikpflanzen in Deutschland ist volkswirtschaftlich unsinnig, da die hohen Kosten für die Absicherung der Wahlfreiheit eventuelle ökonomische Vorteile einzelner Anbauer und Inverkehrbringer von GVO bei weitem übersteigen.“


Hintergrund
In Deutschland ist gentechnikfreies Wirtschaften für mehr als 23.000 Öko-Betriebe und zahlreiche, vor allem mittelständische konventionelle Unternehmen existenziell. Im Bereich der Agro-Gentechnik gab es laut Bundesforschungsministerium im Jahr 2012 knapp 30 Unternehmen mit Schätzungsweise 700 Arbeitsplätzen. In Brüssel werden derzeit Vorschläge verhandelt, die nationale Anbauverbote von Gentech-Pflanzen ermöglichen sollen. Die Bundesregierung sitzt bislang ohne Konzept am Verhandlungstisch. Am 5. Juli 2011 hatte das Europäische Parlament einen begrüßenswerten Vorschlag für eine nationale Ausstiegsregelung vorgestellt. Er zielt darauf ab

  • Defizite des Gentechnik-Zulassungsverfahrens zu beheben,
  • unabhängige Risikoforschung zu ermöglichen, indem er sicherstellt, dass der Zugang für Forschungseinrichtungen zu gentechnisch veränderter Pflanzen vom Patentinhaber nicht beschränkt werden kann,
  • Wege zu ebnen, um aus sozioökonomischen und agrarstrukturellen Gründen Anbauverbote für Gentechnikpflanzen in den Regionen Europas zu ermöglichen,
  • dass Anbauverbote von Staaten und Regionen ein sicheres Recht sein müssen und nicht vom guten Willen der Gentechnikunternehmen abhängen dürfen.