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Position

Für eine gesellschaftlich unterstützte Landwirtschaftspolitik

Gemeinsame Forderungen der Plattform-Verbände

Rheinbach/Hamm, März 2017. Hochwertige Lebensmittel erzeugen, vielfältige und artenreiche Landschaften erhalten, Arbeitsplätze auf dem Lande schaffen, die Würde und das Wohl von Mensch, Tier und Pflanze achten, zu sauberem Trinkwasser und lebendigen Dörfern beitragen – Bauern und Bäuerinnen haben in unserer Gesellschaft wichtige und viel beachtete Aufgaben. Landwirtschaft als Beruf heißt aber auch: Kostendruck, kaum Einfluss auf die Preisgestaltung der Lebensmittel- und Handels-konzerne sowie agrarpolitische Rahmenbedingungen, die bisher wenig Wert auf die Erbrin-gung gesellschaftlicher Leistungen und die Bewahrung der gemeinsamen Ressourcen legen.

Es ist daher kein Zufall, dass bedeutende Teile unserer europäischen Land- und Ernährungswirtschaft gleich mehrfach mit grundlegenden Krisen konfrontiert sind, auf die die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU noch keine überzeugend wirksame Antwort gibt. Das besonders schwere und lang anhaltende Preistief für Milch und Schweinefleisch in den Jahren 2014 bis 2016 hat in den betroffenen Betrieben insgesamt zu Verlusten in zweistelligem Milliardenumfang geführt (Kapitel 2.1). Deutlich mehr Betriebe als in früheren Jahren haben aufgegeben – ein Strukturbruch im ländlichen Raum. Die von der EU angewendeten Krisen-Instrumente haben dem nichts Überzeugendes entgegengesetzt.

Gleichzeitig fehlt weit verbreiteten Formen der Tierhaltung und des Pflanzenbaus aus mehreren Gründen die gesellschaftliche Akzeptanz, ohne die ein Wirtschaftszweig keine Perspektive haben kann (Kap. 2.2). So sieht ein Großteil der Bevölkerung bestimmte Tierhaltungsformen derart im Widerspruch zu ethischen Grundsätze für den Umgang mit (Nutz-)Tieren, dass ein Umbau in der Tierhaltung schon deshalb geboten ist.

Der Umbau ist notwendig, weil – besonders auch in Deutschland – wichtige Umwelt- undTierschutzziele und geltende Richtlinien der EU nicht eingehalten bzw. umgesetzt werden.Mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik laufen bereits: wegen zu hoher und zum Teil wieder zunehmender Nitratwerte im Grundwasser (Nitratrichtlinie), wegen zu hoher Phosphatbelastung von Gewässern (Wasserrahmenrichtlinie), wegen zu großer Ammoniakemissionen (NEC- bzw. NERC-Richtlinie). Die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten nimmt in den Agrarlandschaften in besonderem Ausmaß ab und entfernt sich weiter vom Zielwert, den die Bundesregierung in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sich selbst gesetzt hat. Auch die Klimaschutzpläne von EU und Bund erwarten von der Landwirtschaft einen größeren Beitrag. Der Anteil der ökologischen Landwirtschaft muss sich fast verdreifachen, um die in der gerade aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie verankerten 20 Prozent zu erreichen und der Leitbildfunktion des ökologischen Landbaus gerecht zu werden.

Nicht zuletzt hat sich die EU im Rahmen der globalen Nachhaltigkeitsziele zur Wahrnehmung internationaler Verantwortung verpflichtet (Sustainable Development Goals der UN Agenda2030). Die Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, der Erhalt der Biodiversität und die Unterstützung von Kleinbauern beim Zugang gerade zu lokalen und regionalen Märkten und Wertschöpfungsmöglichkeiten gehören zu den vereinbarten Zielen. Dem widersprechen solche Exporte von Nahrungsmitteln aus der EU, die in Entwicklungsländern zu konkurrenzlos niedrigen Preisen angeboten werden und Kleinerzeuger und Verarbeiter von ihren lokalen und regionalen Märkten verdrängen.

Die bisherige verfehlte Agrarpolitik stellt auch in Europa die landwirtschaftlichen Betriebevor große Herausforderungen. Sie müssen zum Teil erhebliche, auch kostenträchtige Änderungen vollziehen, um die notwendigen rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Zielvorgaben erreichen zu können. Die EU-Agrarpolitik und deren Umsetzung in Deutschlandlassen die Betriebe damit bisher ganz überwiegend allein. Die GAP und ihre nationaleAusgestaltung haben die Krisensituationen sogar maßgeblich mit verursacht. Der Ausbau der Tierhaltung in bestimmten Regionen und Betrieben ist sowohl über die Agrar-Investitionsförderung als auch durch eine ungenügende Umsetzung geltenden EU-Rechts bewusst vorangetrieben worden. Zum Hauptziel der GAP wurden die internationale Wettbewerbsfähigkeit in Form von Kostenführerschaft und steigenden Exportmengen der Agrar- und Ernährungs-industrie erklärt. Die ökonomischen Risiken werden auf die landwirtschaftlichen Betriebe als schwächstes Glied in der 'Lebensmittelkette' abgeschoben. Die negativen Folgen für Umwelt, Tierschutz und ländliche Entwicklung hier wie auch in anderen Kontinenten werden der Gesell-schaft und letztlich den Steuerzahlern überlassen. Es ist höchste Zeit, die GAP grundlegendan gesellschaftlichen Zielen auszurichten.

Die Verbände schlagen vor, mit einer Qualitätsstrategie (Kap. 3) beides anzugehen: die gesell-schaftlichen und fachrechtlichen Anforderungen an die Lebensmittelerzeugung bewusst aufzu-greifen und umzusetzen und gerade dadurch die Wertschöpfung für die meisten Betriebe zu erhöhen und nachhaltige ökonomische Perspektiven zu schaffen. Dafür braucht es ein strategisches Vorgehen. Es muss die verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure einbinden. Die politischen Instrumente vom Fachrecht, der Förderpolitik bis zur Markt- und Handelspolitik sind entsprechend zu nutzen und umzugestalten. Die GAP und ihre Umsetzung in Deutschland müssen in den Dienst dieser Qualitätsstrategie gestellt werden.

Die GAP nach 2020 muss in der Förderpolitik durchgängig den Grundsatz befolgen, dass sie öffentliche Gelder voll und ganz zur Honorierung konkreter gesellschaftlicher Leistungen nutzt (Kap. 4.1). Weil deutlich mehr von den Betrieben verlangt werden muss, um die gesellschaftlichen und gesetzlichen Ziele in der Erzeugung von Lebensmitteln zu integrieren, sind erhebliche Mittel für den Umbau erforderlich. Subventionen, die nicht an die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen gebunden sind, führen zu Fehlanreizen und weiteren Fehlinvestitionen und sind daher zu beenden; die Mittel sind für die Erreichung gesellschaftlicher Ziele einzusetzen. Die Honorierung muss gleichwohl über einen reinen Ausgleich von Mehrkosten bzw. kurzfristigem Minderertrag hinausgehen, sondern auch einen Anreiz bzw. eine Belohnung für die Erbringung der Leistungen beinhalten. Die Neuausrichtung der Förderung sollte ökologisch und sozialverträglich gestaltet werden. Staffe-lungen, die den Rationalisierungsgrad der Betriebe berücksichtigen, sind daher weiterhin notwendig.

EU-Agrarpolitik beinhaltet auch in Zukunft nicht nur Förderpolitik, sondern auch eine aktive Gestaltung der Märkte (Kap. 4.2). Es sind Regeln zu installieren, um verheerende und teure Krisen wie die der Jahre 2014-2016 im Milch- und Schweinemarkt zu vermeiden bzw. ihrAusmaß erheblich zu reduzieren. Dazu sind Maßnahmen der Selbstregulierung von Erzeugergruppen oder Branchen im Bedarfsfall zu ermöglichen und zu unterstützen. Den Erzeugern ist ein Recht zur institutionellen Mitbestimmung zu geben, um ihnen aus der Position des schwächsten Akteurs in der Lebensmittelkette herauszuhelfen. In akuten Krisen muss die EU auch direkt eingreifen und mengenbegrenzende Maßnahmen erlassen können.

Beim internationalen Handel der EU-Agrar- und Ernährungsindustrie ist jegliches Dumping zu unterbinden. Dem müssen die GAP und die EU-Handelspolitik aktiv nachkommen; sie dürfen ihre internationale Verantwortung nicht auf Schutzmaßnahmen der Importländer abwälzen.

Eine Qualitätsstrategie erfordert zudem EU-Regeln für eine verpflichtende, klare und aussa-gekräftige Kennzeichnung von Lebensmitteln, damit Verbraucherinnen und Verbraucherihren Teil der Verantwortung auch aktiv wahrnehmen können.

Nicht zuletzt fordern die Verbände, das europäische Fachrecht im Umwelt- und Naturschutz, Verbraucher- und Tierschutz anzuheben, wo die Schutzziele nicht erreicht werden, und für eine konsequente EU-weite Umsetzung zu sorgen (Kap. 4.3)

Kurzfristige Maßnahmen in Deutschland

Trotz des grundlegenden Reformbedarfs für die GAP auf EU-Ebene gibt die EU den Mitgliedstaaten bereit heute verschiedene Möglichkeiten, um Fehlanreize abzumildern und dieErbringung gesellschaftlicher Leistungen der Betriebe weit mehr zu honorieren als bisher. Deutschland nutzt diese Möglichkeiten jedoch nur in geringem Umfang (Kap. 5).

Daher fordern die unterzeichnenden Verbände die Bundesregierung, Bundestag und dieBundesländer im Bundesrat auf, bis zum Sommer 2017 und spätestens im Frühjahr 2018entsprechende Änderungen zu beschließen:

  • die Umschichtung von Direktzahlungsmittel hin zu zielgerichteten Fördermaßnahmenbesonders des Tier-, Umwelt- und Naturschutzes in der heutigen so genannten zweitenSäule auf bis zu 15 Prozent zu erhöhen (Kap. 5.1),
  • die Umschichtung von bis zu 30 Prozent der Direktzahlungen auf die jeweils ersten46 Hektar je Betrieb entsprechend zu erhöhen (Kap. 5.2),
  • als Übergangsmaßnahme bis zu der grundlegenden GAP-Reform vorübergehend eine besondere Zahlung für eine umweltschonende und tiergerechte Haltung von Schafen undZiegen (Weidehaltung), deren Bestand stark bedroht ist, anzubieten (Kap. 5.3).

Die ausgewiesenen Kapitel können Sie im gesamten Papier (PDF, 28 Seiten, 445 kB) der Plattform von Verbänden aus Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft, Entwicklungspolitik, Verbraucherschutz und Tierschutz nachlesen.


Ihr Kontakt zum BÖLW

Peter Röhrig
Geschäftsführender Vorstand

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